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Belgiens Gesetzesentwurf zur Abschiebung bei Hauseintritt löst heftige Gegenreaktionen aus

Juli 11, 2026
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Belgiens Gesetzesentwurf zur Abschiebung bei Hauseintritt löst heftige Gegenreaktionen aus
Die föderale Koalition Belgiens hat am 10. Juli 2026 einen entscheidenden – und höchst umstrittenen – Schritt zu einer strengeren Migrationskontrolle unternommen, als der Innenausschuss der Kammer einen Gesetzentwurf verabschiedete, der der Polizei erlaubt, ohne Zustimmung der Bewohner private Wohnungen zu betreten, um undokumentierte Migranten festzunehmen, gegen die eine Rückkehrentscheidung vorliegt. Der von der Asyl- und Migrationsministerin Anneleen Van Bossuyt (N-VA) vorangetriebene Entwurf soll die sogenannte „Hintertür-Lücke“ schließen: Nach den aktuellen Regeln scheitern Abschiebungen oft daran, dass die Polizei ohne Strafbefehl keine Wohnungen betreten darf. Durch die Schaffung einer speziellen administrativen Zutrittsbefugnis zwischen 5:00 und 21:00 Uhr – vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch einen Ermittlungsrichter – wollen die Minister endlich Nicht-Staatsangehörige entfernen können, die eine Ausreiseanordnung ignorieren und als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit gelten.

Oppositionsparteien, die Justiz, Polizeigewerkschaften und ein breites Bündnis von NGOs kritisieren den Entwurf als unverhältnismäßig, unklar in den Definitionen und möglicherweise verfassungswidrig. Kritiker sprechen von einem „belgischen ICE“ und warnen davor, dass damit invasive Razzien normalisiert werden, die an die Taktiken der US-Einwanderungsbehörde Immigration and Customs Enforcement erinnern. Die unabhängige Migrationsbeobachtungsstelle Myria bemängelt, dass die Kriterien zur Bestimmung einer „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ so weit gefasst sind, dass fast jeder abgelehnte Asylbewerber darunterfallen könnte. Ermittlungsrichter erklärten, dass gewöhnliche Durchsuchungsbefehle bereits ausreichende Mittel bieten, während Polizeigewerkschaften befürchten, dass die Maßnahme Einsatzkräfte in privaten Wohnungen in gefährliche Situationen bringt.

Belgiens Gesetzesentwurf zur Abschiebung bei Hauseintritt löst heftige Gegenreaktionen aus


Aus Sicht der Wirtschaftsmobilität verstärkt die Gesetzgebung die Befürchtungen multinationaler Unternehmen und internationaler Schulen, dass das traditionell verlässliche rechtliche Umfeld für Expatriates in Belgien härter wird. Unternehmensberater für Migration weisen darauf hin, dass der Reputationsschaden die Gewinnung von Talenten erschweren könnte, insbesondere bei hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen, die ihren Aufenthalt oft mit einem kurzfristigen Touristenvisum beginnen, während sie die Arbeitserlaubnis formalitäten abschließen. Arbeitgeber sollten ihre Compliance-Schulungen verstärken, um sicherzustellen, dass ausländische Mitarbeiter ihre Aufenthaltsdokumente jederzeit gültig halten, da unbeabsichtigte Überschreitungen nun mit einem höheren Durchsetzungsrisiko verbunden sind.

Der Entwurf muss noch im Plenum abgestimmt werden, was vor der Sommerpause erwartet wird, doch die Regierungsmehrheit verfügt über genügend Stimmen für eine Verabschiedung. Sollte das Gesetz in Kraft treten, plant das Innenministerium, die neuen Befugnisse mit einer speziellen 15-köpfigen „Rückkehr-Koordinations“-Einheit und einer beschleunigten Justiz-Hotline zu pilotieren, mit dem Ziel, jährlich etwa 1.500 Hausdurchsuchungen durchzuführen. Die Gerichte werden mit großer Wahrscheinlichkeit Testfälle sehen; Verfassungsrechtler prognostizieren, dass das Gesetz sowohl vor dem belgischen Verfassungsgericht als auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen könnte.

Für Manager der globalen Mobilität ergeben sich zwei zentrale Erkenntnisse: Erstens orientiert sich Belgien an einem breiteren EU-Trend zu strengeren Rückführungen im Vorfeld des Inkrafttretens des neuen Migrations- und Asylpakts im Juni 2026. Zweitens schlägt das politische Pendel in Brüssel eindeutig in Richtung strengerer Kontrollmaßnahmen im Inland aus, die sich möglicherweise auch auf Arbeitserlaubnisprüfungen, Sozialversicherungsinspektionen und Meldepflichten von Vermietern ausweiten könnten. Unternehmen sollten ihre Krisenmanagement-Pläne überprüfen und sicherstellen, dass ihre Relocation-Dienstleister klare Eskalationswege haben, falls außerhalb der Bürozeiten Fragen zum Aufenthaltsstatus auftauchen.
Quelle: The Brussels Times

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