
Ein Richter am High Court in London entschied am 10. Juli, dass die britische Regierung rechtswidrig gehandelt hat, indem sie bestimmten Migranten, die im Rahmen des „One-in-One-out“-Abkommens 2023 nach Frankreich überstellt wurden, verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen verweigerte. Das Urteil, gegen das ohne Genehmigung keine Berufung eingelegt werden kann, könnte beide Regierungen dazu zwingen, die operativen Protokolle an den nebeneinanderliegenden Kontrollstellen in Calais, Coquelles und Dünkirchen neu zu verhandeln. Das Gericht stellte fest, dass Asylsuchende keinen ausreichenden Zugang zu Rechtsbeistand hatten und Abschiebungsanordnungen ohne individuelle Verhältnismäßigkeitsprüfungen erlassen wurden. Französische NGOs begrüßten das Urteil und argumentierten, dass die Politik zu willkürlichen Rückführungen geführt habe, die die lokale Aufnahmefähigkeit überforderten. Laut Parlamentsdaten wurden allein in der ersten Hälfte des Jahres 2026 951 Personen nach Frankreich zurückgewiesen. Kurzfristige Folgen könnten Aussetzungen geplanter Überstellungen sein, während die Anwälte des Innenministeriums die Fälle neu prüfen. Eurostar- und Fährbetreiber könnten längere Abfertigungszeiten an den Boarding-Gates erleben, falls die britische Grenzpolizei vermehrt Vor-Ort-Interviews durchführt. Geschäftsreisende mit Begleitung aus Drittstaaten sollten sicherstellen, dass Visa- und Aufenthaltsdokumente vollständig und regelkonform sind, um Verzögerungen zu vermeiden. Für multinationale Unternehmen in Nordfrankreich könnte das Urteil die lokalen Arbeitsmarktspannungen verschärfen, wenn die Aufnahmeeinrichtungen weiterhin ausgelastet bleiben. Teams für unternehmerische Sozialverantwortung, die mit Flüchtlingsbeschäftigungsprogrammen arbeiten, sollten Änderungen der bilateralen Le-Touquet-Abkommen, die den nebeneinanderliegenden Kontrollen zugrunde liegen, genau beobachten.
Quelle: Euronews