
Das tschechische Innenministerium hat am 13. Juli stillschweigend eine ausführliche Pressemitteilung veröffentlicht, in der die Einführung des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS) an tschechischen Grenzübergängen und Flughäfen erläutert wird. ETIAS wird ab Ende 2026/Anfang 2027 für visumfreie Staatsangehörige, die den Schengen-Raum besuchen, verpflichtend sein. Das Ministerium betrachtet das System als eine wichtige Sicherheitsmaßnahme und nicht als zusätzliche Visumsstufe.
Laut dem Dokument müssen Reisende vor der Abreise einen kurzen Online-Fragebogen ausfüllen und eine Gebühr von 20 Euro entrichten. Die tschechische Grenzpolizei erhält in Echtzeit „Treffer/Nicht-Treffer“-Antworten von den zentralen EU-Systemen, was manuelle Kontrollen und Warteschlangen reduziert. Das Ministerium arbeitet mit dem Flughafen Prag, dem Verband der Reisebüros und führenden Firmen für Geschäftsreisemanagement zusammen, um die neue Anforderung in Buchungsprozesse und Fürsorgeplattformen zu integrieren.
Für Arbeitgeber, die kurzfristige Einsätze organisieren, lautet die wichtigste Botschaft: Planung ist entscheidend. Mitarbeitende aus visumfreien Ländern, die wiederholt in die Tschechische Republik einreisen, müssen sicherstellen, dass ihre dreijährige ETIAS-Genehmigung für die gesamte Dauer des Einsatzes gültig bleibt. Das Innenministerium hat für diesen Sommer zweisprachige Anleitungen und Test-Webinare für Personalabteilungen angekündigt.
Aus Compliance-Sicht wird ETIAS auch Daten in das automatisierte Ein- und Ausreisesystem der Tschechischen Republik einspeisen, sodass Arbeitsaufsichtsbehörden Überziehungen mit den Arbeitgeberdaten abgleichen können. Migrationsberater empfehlen multinationalen Unternehmen daher, ihre Unterlagen zu entsandten Arbeitnehmern zu überprüfen und die interne Nachverfolgung von Geschäftsreisenden vor Inbetriebnahme des Systems zu verschärfen.
Abschließend betont das Ministerium, dass ETIAS keine nationalen Langzeitvisa oder Aufenthaltstitel ersetzt. Arbeitnehmer und Studierende, die sich länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten, müssen weiterhin das entsprechende tschechische Visum oder die Arbeitnehmerkarte beantragen.
Laut dem Dokument müssen Reisende vor der Abreise einen kurzen Online-Fragebogen ausfüllen und eine Gebühr von 20 Euro entrichten. Die tschechische Grenzpolizei erhält in Echtzeit „Treffer/Nicht-Treffer“-Antworten von den zentralen EU-Systemen, was manuelle Kontrollen und Warteschlangen reduziert. Das Ministerium arbeitet mit dem Flughafen Prag, dem Verband der Reisebüros und führenden Firmen für Geschäftsreisemanagement zusammen, um die neue Anforderung in Buchungsprozesse und Fürsorgeplattformen zu integrieren.
Für Arbeitgeber, die kurzfristige Einsätze organisieren, lautet die wichtigste Botschaft: Planung ist entscheidend. Mitarbeitende aus visumfreien Ländern, die wiederholt in die Tschechische Republik einreisen, müssen sicherstellen, dass ihre dreijährige ETIAS-Genehmigung für die gesamte Dauer des Einsatzes gültig bleibt. Das Innenministerium hat für diesen Sommer zweisprachige Anleitungen und Test-Webinare für Personalabteilungen angekündigt.
Aus Compliance-Sicht wird ETIAS auch Daten in das automatisierte Ein- und Ausreisesystem der Tschechischen Republik einspeisen, sodass Arbeitsaufsichtsbehörden Überziehungen mit den Arbeitgeberdaten abgleichen können. Migrationsberater empfehlen multinationalen Unternehmen daher, ihre Unterlagen zu entsandten Arbeitnehmern zu überprüfen und die interne Nachverfolgung von Geschäftsreisenden vor Inbetriebnahme des Systems zu verschärfen.
Abschließend betont das Ministerium, dass ETIAS keine nationalen Langzeitvisa oder Aufenthaltstitel ersetzt. Arbeitnehmer und Studierende, die sich länger als 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten, müssen weiterhin das entsprechende tschechische Visum oder die Arbeitnehmerkarte beantragen.
Wie VisaHQ helfen kann
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