
Mit der vorläufigen Anwendung des lang erwarteten UK-EU-Abkommens über Gibraltar, die heute beginnen soll, hat die Regierung von Gibraltar in den frühen Morgenstunden des 15. Juli die Technische Mitteilung 558/2026 veröffentlicht. Darin werden Drittstaatsangehörige, die ein Visum benötigen, an die neuen Einreisebestimmungen erinnert. Gemäß dem Abkommen wird Gibraltar der gemeinsamen Visapolitik des Schengen-Raums beitreten und die routinemäßigen Grenzkontrollen an der Landgrenze zu Spanien abschaffen. Britische Staatsbürger mit Wohnsitz in Gibraltar können weiterhin frei einreisen, doch Besucher, deren Staatsangehörigkeit normalerweise ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum erfordert, müssen dieses nun vor der Reise bei den spanischen Behörden beantragen – selbst wenn Gibraltar ihr einziges Reiseziel ist. Die Mitteilung bestätigt, dass das bisherige UK-Visumverfahren für Gibraltar am 8. Juli eingestellt wurde und laufende Anträge nicht mehr bearbeitet werden. Zudem wird klargestellt, dass Spanien als Nachbarstaat im Schengen-Raum weiterhin für die Ausstellung von Visa für Aufenthalte in Gibraltar zuständig ist; Antragsteller sollten daher beim spanischen Konsulat ein Visum mit dem Hauptzweck „nur Gibraltar“ beantragen. Flug- und Fährgesellschaften wurden angewiesen, sofort mit der Kontrolle von Schengen-Visa zu beginnen, während die Royal Gibraltar Police bis zur Einführung des neuen automatisierten E-Gate-Systems später in diesem Jahr stichprobenartige Kontrollen durchführen wird. Diese Änderung ist besonders relevant für Kreuzfahrtveranstalter, globale Mobilitätsteams, die nicht-EU-Mitarbeiter ins Gebiet entsenden, sowie Reisegruppen aus visumpflichtigen Ländern wie Indien, China und Südafrika. Arbeitgeber sollten ihre Entsendungsrichtlinien aktualisieren und sicherstellen, dass Reisende vor Abreise das korrekte Schengen-Visum der Kategorie C besitzen – kein UK-Visum. Andernfalls drohen den Beförderern unter den EU-Verantwortlichkeitsregeln für Beförderer Boarding-Verweigerungen oder Bußgelder.