
Das Unterhaus hat heute (15. Juli 2026) zur schriftlichen Stellungnahme zum umfassenden Einwanderungs- und Asylgesetz der Regierung aufgerufen. Unternehmen, Wohltätigkeitsorganisationen und die breite Öffentlichkeit haben bis Anfang September Zeit, um zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen, die den Umgang des Vereinigten Königreichs mit legaler Migration, Asylverfahren und modernen Sklaverei-Fällen neu gestalten sollen. Das Gesetz – eingeführt nach einer Reihe von Rekordzahlen bei der Migration – sieht eine „verdiente Niederlassungserlaubnis“ vor, die von den meisten Inhabern von Arbeitsvisa strengere Gehalts- und Englischkenntnisanforderungen verlangt, bevor sie eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten können. Zudem soll die Abschiebung von Personen mit abgelehnten Asylanträgen beschleunigt, der Schutz vor moderner Sklaverei, der laut Ministerien missbraucht wird, grundlegend überarbeitet und eine gesetzliche Obergrenze für die jährlich angebotenen humanitären Plätze eingeführt werden.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität ist der Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht relevant. Arbeitgeber, die auf Fachkräftevisa angewiesen sind, könnten mit einem erhöhten Risiko des Personalverlusts konfrontiert werden, wenn Mitarbeitende die neuen Anforderungen für die Niederlassungserlaubnis nicht erfüllen. Personalabteilungen müssen mit längeren Phasen temporärer Aufenthaltsgenehmigungen (und wiederholten Visakosten) rechnen, bevor Mitarbeitende sich dauerhaft niederlassen können. Schnellere Abschiebungen könnten zudem die Kündigungsfristen für Unternehmen verkürzen, die als Sponsor fungieren, wenn der Aufenthaltsstatus eines Mitarbeiters eingeschränkt wird.
Fachleute aus der Politik weisen darauf hin, dass die Phase der öffentlichen Stellungnahmen die letzte bedeutende Gelegenheit für die Branche ist, Einfluss auf den Gesetzestext zu nehmen. Der Business Travel Association und dem Institute of Directors wird zugetraut, sich für einen Übergangsschutz einzusetzen, damit aktuelle Inhaber von Fachkräftevisa nicht benachteiligt werden, sowie für rechtliche Klarheit bei kurzfristigen Geschäftsreisen, die im Gesetzesentwurf weitgehend unberührt bleiben. Sobald der Ausschuss für öffentliche Gesetzesentwürfe seinen Bericht vorlegt – spätestens am 3. November – wird mit einer zügigen Weiterleitung zur dritten Lesung gerechnet. Multinationale Unternehmen sollten daher jetzt damit beginnen, verschiedene Personalszenarien zu planen, Mobilitätsrichtlinien, Kostenprognosen und Einsatzverträge an die vorgeschlagenen Niederlassungsregeln und mögliche neue Compliance-Strafen anzupassen.
Aus Sicht der Unternehmensmobilität ist der Gesetzentwurf in mehrfacher Hinsicht relevant. Arbeitgeber, die auf Fachkräftevisa angewiesen sind, könnten mit einem erhöhten Risiko des Personalverlusts konfrontiert werden, wenn Mitarbeitende die neuen Anforderungen für die Niederlassungserlaubnis nicht erfüllen. Personalabteilungen müssen mit längeren Phasen temporärer Aufenthaltsgenehmigungen (und wiederholten Visakosten) rechnen, bevor Mitarbeitende sich dauerhaft niederlassen können. Schnellere Abschiebungen könnten zudem die Kündigungsfristen für Unternehmen verkürzen, die als Sponsor fungieren, wenn der Aufenthaltsstatus eines Mitarbeiters eingeschränkt wird.
Fachleute aus der Politik weisen darauf hin, dass die Phase der öffentlichen Stellungnahmen die letzte bedeutende Gelegenheit für die Branche ist, Einfluss auf den Gesetzestext zu nehmen. Der Business Travel Association und dem Institute of Directors wird zugetraut, sich für einen Übergangsschutz einzusetzen, damit aktuelle Inhaber von Fachkräftevisa nicht benachteiligt werden, sowie für rechtliche Klarheit bei kurzfristigen Geschäftsreisen, die im Gesetzesentwurf weitgehend unberührt bleiben. Sobald der Ausschuss für öffentliche Gesetzesentwürfe seinen Bericht vorlegt – spätestens am 3. November – wird mit einer zügigen Weiterleitung zur dritten Lesung gerechnet. Multinationale Unternehmen sollten daher jetzt damit beginnen, verschiedene Personalszenarien zu planen, Mobilitätsrichtlinien, Kostenprognosen und Einsatzverträge an die vorgeschlagenen Niederlassungsregeln und mögliche neue Compliance-Strafen anzupassen.
Quelle: UK Parliament