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Kein Passstempel? Spanische Bewerber für das digitale Nomadenprogramm erhalten Hinweise zum Nachweis der legalen Einreise gemäß EES

Juli 18, 2026
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Kein Passstempel? Spanische Bewerber für das digitale Nomadenprogramm erhalten Hinweise zum Nachweis der legalen Einreise gemäß EES
Seit April erhalten die meisten Nicht-EU-Besucher bei der Einreise nach Spanien keinen Stempel mehr, da das EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) ihre biometrischen Daten elektronisch erfasst. Diese Änderung sorgt für Verwirrung bei angehenden Digitalnomaden, die bei der Online-Anmeldung bei der Einheit für Großunternehmen und strategische Kollektive (UGE) nachweisen müssen, dass sie sich physisch und legal in Spanien aufhalten. Die in Barcelona ansässige Firma Visal Immigration hat nun die erste umfassende Anleitung zu diesem Thema veröffentlicht.

Kein Passstempel? Spanische Bewerber für das digitale Nomadenprogramm erhalten Hinweise zum Nachweis der legalen Einreise gemäß EES


Das Unternehmen bestätigt, dass der elektronische EES-Datensatz den traditionellen Stempel ersetzt, warnt jedoch, dass Antragsteller, die über einen anderen Schengen-Staat eingereist sind, zusätzliche Nachweise benötigen könnten: Bordkarten für den Anschlussflug nach Spanien, Hotelrechnungen, Geldautomatenbelege oder eine offizielle „declaración de entrada“ bei der Nationalpolizei. Für Manager im Bereich globale Mobilität ist diese Feinheit entscheidend. Remote-Mitarbeiter, die über Paris oder Lissabon nach Europa einreisen, sollten Reisebelege aufbewahren, da die Behörden sonst zusätzliche Dokumente anfordern könnten, was die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis um Monate verzögern kann.

Die Anleitung erinnert Unternehmen außerdem daran, dass ein Überschreiten der Schengen-Aufenthaltsdauer nicht durch die Beantragung eines Nomadenvisums nachträglich legitimiert werden kann. Praktisch sollten Personalabteilungen eine Checkliste erstellen, die bereits bei der Einreise ansetzt – elektronischer Eintrag, Weiterflugticket, Unterkunftsnachweise – und am Tag der Antragstellung prüfen, ob der Mitarbeiter noch innerhalb der 90/180-Tage-Regel ist. Bei indirekten Reiserouten kann eine schnelle polizeiliche Anmeldung innerhalb von drei Tagen nach Ankunft spätere Probleme vermeiden.
Quelle: Visal Immigration

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