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EU-Rechtsstaatsbericht kritisiert Italiens Sicherheitsdekrete und Einwanderungsverschärfungen für 2025–26

Juli 18, 2026
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EU-Rechtsstaatsbericht kritisiert Italiens Sicherheitsdekrete und Einwanderungsverschärfungen für 2025–26
Der Rechtsstaatsbericht 2026 der Europäischen Kommission, veröffentlicht am 17. Juli in Brüssel, übt eine ungewöhnlich scharfe Kritik an Italien und warnt, dass **aktuelle Sicherheitsdekrete die Grundrechte gefährden – darunter das Demonstrationsrecht und den Schutz von Migranten.** Im Fokus stehen zwei Notfallpakete aus den Jahren 2025 und 2026, die eine bis zu 12-stündige präventive Inhaftierung, strengere Strafen für Straßenblockaden und vereinfachte Abschiebungen von irregulären Migranten eingeführt haben. Experten der Kommission befürchten, dass diese Maßnahmen zivilgesellschaftliche Organisationen, die Asylsuchende unterstützen, einschüchtern und Hinweisgeber in Aufnahmezentren abschrecken könnten. Zudem wird Italiens Versäumnis kritisiert, eine vollwertige Nationale Menschenrechtsinstitution zu schaffen und ein modernes Interessenkonfliktgesetz zu verabschieden. Obwohl der Bericht rechtlich nicht bindend ist, fließt er in den **Konditionalitätsmechanismus ein, der EU-Fördermittel an die Einhaltung des Rechtsstaats koppelt.** Da Italien noch auf die letzte Tranche seines 191-Milliarden-Euro-Wiederaufbauplans wartet, ist das politische Risiko für multinationale Arbeitgeber real: Eine Aussetzung der Gelder könnte Infrastrukturprojekte verzögern und den Einsatz von Mitarbeitern aus dem Ausland erschweren. Für Unternehmen in Italien bedeutet das vor allem Compliance: Sie müssen nun ihre Richtlinien zu Mitarbeiterprotesten überprüfen, das Risiko für entsandte Beschäftigte bei Demonstrationen neu bewerten und mit strengeren Polizeikontrollen an als „kritische Infrastruktur“ eingestuften Arbeitsstätten rechnen. Die Regierung in Rom wies die Kritik als „ideologisch“ zurück, doch der Verfassungsausschuss des Senats hat bereits Anhörungen geplant, um die umstrittensten Einwanderungsartikel nach der Sommerpause zu überarbeiten. Sollte Italien bis Dezember keine zufriedenstellende Lösung vorlegen, könnte die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten – ähnlich dem Verfahren, das Italien 2020 wegen Geldstrafen gegen NGO-Seenotrettungen drohte.
Quelle: EUNews

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