
Indiens Oberster Gerichtshof verhandelt heute (20. Juli 2026) die Berufung der Zentralregierung gegen einen Beschluss des Obersten Gerichtshofs von Delhi, der den Outsourcing-Vertrag für konsularische, Pass- und Visadienste (CPV) in Abu Dhabi, Kuwait, Singapur und Canberra aufgehoben hatte. Das Gericht hatte am 15. Juli die Vergabe an Alhind Tours & Travels für willkürlich erklärt und bemängelt, dass die Bewertung die nationalen Sicherheitsbedenken nicht ausreichend berücksichtigt habe. Laut dem Außenministerium (MEA) hat das Urteil bereits die biometrische Erfassung, Passverlängerungen und die Bearbeitung von Overseas Citizen of India (OCI)-Anträgen für Millionen indischer Expatriates erheblich gestört. Solicitor-General Tushar Mehta erklärte vor dem Obersten Gericht, die Dienste seien „praktisch funktionsunfähig“ und die Auswahl eines neuen Anbieters könne Monate dauern, sofern der Beschluss des Obersten Gerichtshofs nicht ausgesetzt wird. Indische Unternehmen mit großen Belegschaften in den VAE, Australien, Kuwait und Singapur stehen vor akuten Mobilitätsproblemen: Mitarbeiter könnten ihre für Arbeitserlaubnisverlängerungen benötigten Pässe nicht rechtzeitig erneuern, während Angehörige durch die an die Visagültigkeit gebundene Schul- und Krankenversicherung gefährdet sind. Einige Firmen schicken ihre Mitarbeiter bereits zu alternativen Vertretungen (z. B. Dubai oder Sydney) für dringende biometrische Erfassungen – was erhebliche Kosten und logistische Herausforderungen mit sich bringt. Der Fall wirft auch grundsätzliche Fragen zur Governance der aggressiven Auslagerung von volumenstarken konsularischen Aufgaben an private Dienstleister in Indien auf. Sicherheitsexperten betonen, dass die Angebotsbewertung neben dem Preis auch Cybersicherheitsstandards, Datenhoheit und Personalstärke berücksichtigen muss, um das Risiko eines Ausfalls durch einen einzigen Anbieter zu minimieren. Insider im MEA berichten, dass eine neue globale Ausschreibungsvorlage mit strengeren technischen Bewertungskriterien in Arbeit ist, deren Fertigstellung jedoch bis zu einem Jahr dauern könnte. Gewährt der Oberste Gerichtshof eine vorläufige Aussetzung, könnten die Dienste beim aktuellen Anbieter bis zur Neuausschreibung weiterlaufen; andernfalls drohen indischen Staatsangehörigen im Ausland langwierige Verzögerungen. Mobilitätsmanager sollten ihre Mitarbeiter anhalten, täglich die Terminverfügbarkeit zu prüfen, mehr Vorlaufzeit für Passverlängerungen einzuplanen und, wo möglich, e-Visa oder Notfallbescheinigungen in Betracht zu ziehen.
Quelle: The Daily Pioneer