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Österreich veröffentlicht konsolidiertes Fremdenpolizeigesetz zur Umsetzung des EU-Migrationspakts und der ETIAS-Bestimmungen

Juli 20, 2026
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Österreich veröffentlicht konsolidiertes Fremdenpolizeigesetz zur Umsetzung des EU-Migrationspakts und der ETIAS-Bestimmungen
Am 19. Juli veröffentlichte das Rechtsinformationssystem (RIS) der Bundeskanzleramt die neueste konsolidierte Fassung des Fremdenpolizeigesetzes 2005. Das Update integriert das im März vom Parlament verabschiedete „Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz“ sowie mehrere seit Mai erlassene delegierte EU-Verordnungen und macht die neuen Regelungen rechtswirksam.

Wesentliche Neuerungen sind die Einführung der neuen Kategorie „Visa D-Arbeitssuche“, die hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen eine bis zu sechsmonatige Einreise nach Österreich ermöglicht, um eine Beschäftigung zu suchen oder ein Start-up zu gründen; vereinfachte humanitäre Visa; sowie eine beschleunigte „Sondergenehmigung“ für Führungskräfte von Unternehmen, die als strategisch für die österreichische Wirtschaft gelten.

Österreich veröffentlicht konsolidiertes Fremdenpolizeigesetz zur Umsetzung des EU-Migrationspakts und der ETIAS-Bestimmungen


Gleichzeitig wurden die Verfahren zur Stornierung und Ablehnung von Langzeitvisa zentralisiert und bedürfen nun der Zustimmung des Innenministeriums, um eine einheitlichere Handhabung zu gewährleisten. Das Gesetz schafft zudem die rechtlichen Grundlagen für zwei große EU-weite IT-Systeme: Artikel 11c und 30a verankern das Entry/Exit-System (EES), während mehrere Übergangsbestimmungen die österreichische Visapolitik an den Starttermin von ETIAS koppeln. Sobald die Kommission diesen Termin festlegt, beginnt eine sechsmonatige Frist, nach der Fluggesellschaften ETIAS-Genehmigungen beim Boarding prüfen müssen und Grenzbeamte Reisende ohne ETIAS ablehnen können.

Mobilitätsmanager in Unternehmen sollten das neue Strafregime beachten: Bußgelder für die Beschäftigung von Ausländern ohne gültige Einreisegenehmigung wurden auf 10.000 Euro pro Verstoß verdoppelt, und Wiederholungstäter riskieren ein Eintrag in eine Sperrliste, die zukünftige Visa-Sponsorings verhindert. Das Ministerium erhält zudem die Befugnis, anonymisierte Statistiken zur Arbeitgeber-Compliance zu veröffentlichen – ein effektives Mittel zur öffentlichen Bloßstellung.

Praktisch bedeutet dies für Personalabteilungen, ihre Einsatzplanungen anzupassen: Der Weg über das Visa-Arbeitssuche-Programm klingt attraktiv, die Bearbeitung erfolgt jedoch über österreichische Auslandsvertretungen und kann 8 bis 10 Wochen dauern. Unternehmen wird empfohlen, das seit 1. Juli in der Beta-Version verfügbare elektronische Portal „Easy-Access Austria“ des Innenministeriums zu nutzen, um Unternehmensdaten vorab hochzuladen und biometrische Termine zu vereinbaren.
Quelle: RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes

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