
Die rund 90.000 italienischen Grenzgänger in der Schweiz erhalten endlich rechtliche Klarheit zum Thema Homeoffice. Am 22. Juli 2026 berichtete das Fachportal FrontalieriTicino, dass der Ministerrat in Rom die Ratifizierung eines Protokolls abgeschlossen hat, das den bilateralen Grenzgänger-Vertrag von 2020 mit der Schweiz ändert. Das Protokoll verankert eine 25 %-Telework-Toleranz direkt im Vertrag, wodurch ein Arbeitnehmer, der normalerweise täglich die Grenze überquert, bis zu einem Viertel seiner jährlichen Arbeitszeit von seiner Wohnung in Italien aus arbeiten darf, ohne seinen Schweizer G-Bewilligungsstatus zu gefährden oder eine Doppelbesteuerung auszulösen.
Diese Änderung kodifiziert Praktiken, die während der Pandemie stark zugenommen haben, bisher aber in einer Grauzone existierten. Bislang stützten sich Unternehmen auf kantonale Ausnahmeregelungen und komplexe Lohnabrechnungen, um zu vermeiden, dass in Italien ein zweiter Arbeitsort mit den damit verbundenen Sozialversicherungs-, Unfallversicherungs- und Datenschutzproblemen entsteht. Aus Sicht der Unternehmens-Compliance schafft das Protokoll nun eine klare Obergrenze und eine einfache Zählregel: Im Durchschnitt darf etwa ein Tag pro Woche im Homeoffice verbracht werden, gerechnet über das Jahr.
Für Arbeitgeber ist der größte Vorteil die administrative Vereinfachung. Schweizer Firmen müssen keine italienische Sozialversicherungsnummer mehr beantragen oder eine „Betriebsstätte“ in Italien anmelden, sofern die 25 %-Grenze eingehalten wird. Die Personalabteilungen müssen jedoch eine verlässliche Zeiterfassung einführen und Nachweise führen – das Protokoll verlangt ausdrücklich schriftliche Vertragsänderungen und eine nachvollziehbare Kontrolle der im Ausland geleisteten Arbeitstage.
Auch die steuerliche Aufteilung wird planbar: Die Schweiz behält das Recht, die Quellensteuer auf das gesamte Gehalt zu erheben, während Italien für die im eigenen Hoheitsgebiet geleisteten Arbeitstage eine Anrechnungsmethode anwenden darf. Lohnabrechnungsprogramme in beiden Ländern werden bereits aktualisiert, um die Berechnungen zu automatisieren. Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Mailand, Como oder Varese können ihre Hybrid-Arbeitsmodelle somit ausweiten, ohne mit unerwarteten Nachversteuerungen rechnen zu müssen.
Praktisch sollten Grenzgänger prüfen, ob ihre Reiseversicherungen und Berufshaftpflicht auch im Homeoffice gültig sind und ob der Schweizer Unfallschutz (LAA) weiterhin greift. Experten empfehlen zudem, ein persönliches Protokoll der grenzüberschreitenden Arbeitstage zu führen, um bei Stichproben der Steuerbehörden gewappnet zu sein.
Mit der parlamentarischen Ratifizierung auf beiden Seiten tritt die Änderung 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft – voraussichtlich im frühen Herbst. Unternehmen bleibt somit nur ein knappes Zeitfenster, um Verträge und Lohnabrechnungen anzupassen.
Diese Änderung kodifiziert Praktiken, die während der Pandemie stark zugenommen haben, bisher aber in einer Grauzone existierten. Bislang stützten sich Unternehmen auf kantonale Ausnahmeregelungen und komplexe Lohnabrechnungen, um zu vermeiden, dass in Italien ein zweiter Arbeitsort mit den damit verbundenen Sozialversicherungs-, Unfallversicherungs- und Datenschutzproblemen entsteht. Aus Sicht der Unternehmens-Compliance schafft das Protokoll nun eine klare Obergrenze und eine einfache Zählregel: Im Durchschnitt darf etwa ein Tag pro Woche im Homeoffice verbracht werden, gerechnet über das Jahr.
Für Arbeitgeber ist der größte Vorteil die administrative Vereinfachung. Schweizer Firmen müssen keine italienische Sozialversicherungsnummer mehr beantragen oder eine „Betriebsstätte“ in Italien anmelden, sofern die 25 %-Grenze eingehalten wird. Die Personalabteilungen müssen jedoch eine verlässliche Zeiterfassung einführen und Nachweise führen – das Protokoll verlangt ausdrücklich schriftliche Vertragsänderungen und eine nachvollziehbare Kontrolle der im Ausland geleisteten Arbeitstage.
Auch die steuerliche Aufteilung wird planbar: Die Schweiz behält das Recht, die Quellensteuer auf das gesamte Gehalt zu erheben, während Italien für die im eigenen Hoheitsgebiet geleisteten Arbeitstage eine Anrechnungsmethode anwenden darf. Lohnabrechnungsprogramme in beiden Ländern werden bereits aktualisiert, um die Berechnungen zu automatisieren. Multinationale Unternehmen mit Niederlassungen in Mailand, Como oder Varese können ihre Hybrid-Arbeitsmodelle somit ausweiten, ohne mit unerwarteten Nachversteuerungen rechnen zu müssen.
Praktisch sollten Grenzgänger prüfen, ob ihre Reiseversicherungen und Berufshaftpflicht auch im Homeoffice gültig sind und ob der Schweizer Unfallschutz (LAA) weiterhin greift. Experten empfehlen zudem, ein persönliches Protokoll der grenzüberschreitenden Arbeitstage zu führen, um bei Stichproben der Steuerbehörden gewappnet zu sein.
Mit der parlamentarischen Ratifizierung auf beiden Seiten tritt die Änderung 30 Tage nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft – voraussichtlich im frühen Herbst. Unternehmen bleibt somit nur ein knappes Zeitfenster, um Verträge und Lohnabrechnungen anzupassen.
Quelle: FrontalieriTicino
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