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Tessin verzeichnet erstmals Rückgang bei Grenzgängerzahlen, während der Rest der Schweiz weiter wächst

Juli 23, 2026
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Tessin verzeichnet erstmals Rückgang bei Grenzgängerzahlen, während der Rest der Schweiz weiter wächst
Aktuelle Daten des Bundesamts für Statistik (BFS) zeigen, dass die Zahl der aktiven Grenzgängerbewilligungen (G-Bewilligungen) im Kanton Tessin im ersten Quartal 2026 um 0,2 % auf 78.562 gesunken ist. Die am 22. Juli 2026 vom Fachportal FrontalieriTicino veröffentlichten und analysierten Zahlen markieren den ersten vierteljährlichen Rückgang seit drei Jahren und stehen im Gegensatz zu einem landesweiten Anstieg der Grenzgänger um 1,9 % auf 413.000 im Jahresvergleich. Französische Grenzgänger stellen weiterhin den größten Anteil der Schweizer Grenzarbeitskräfte (58,3 %), doch im Tessin dominieren nach wie vor italienische Pendler, von denen viele in der Industrie und im Gastgewerbe tätig sind. Ökonomen führen die Verlangsamung im Kanton auf eine Kombination aus stärkerer Arbeitsplatzschaffung in der benachbarten Lombardei, dem starken Schweizer Franken und dem schrittweisen Anstieg der sektoralen Mindestlöhne im Tessin zurück, die den Lohnunterschied verringern. Für Arbeitgeber könnte die Stagnation das Ende einer Ära scheinbar unbegrenzten Zugangs zu kostengünstigen italienischen Arbeitskräften bedeuten. Personalvermittlungen in Lugano berichten von längeren Besetzungszeiten, insbesondere bei Fachtechnikern. Unternehmen müssen möglicherweise attraktivere Umzugspakete schnüren oder auf andere EU-Arbeitsmärkte zurückgreifen, was zusätzliche Schritte zur Einhaltung der Einwanderungsbestimmungen nach sich zieht. Globale Mobilitätsteams sollten sich zudem auf strengere Arbeitsmarktprüfungen bei der Anstellung von Drittstaatsangehörigen einstellen. Die kantonalen Behörden nutzen die Verfügbarkeit von Grenzgängern als einen Maßstab, um zu entscheiden, ob Schweizer oder EU/EFTA-Arbeitskräfte als knapp gelten und somit eine L- oder B-Bewilligung erteilt werden kann. Da das Angebot an italienischen Pendlern nicht mehr wächst, könnten Bewilligungen für Nicht-EU-Spezialisten etwas leichter erteilt werden – allerdings nur, wenn Unternehmen echte Rekrutierungsbemühungen nachweisen können. Das BFS wird die Zahlen für das zweite Quartal im Oktober veröffentlichen. In der Zwischenzeit wird den Personalabteilungen empfohlen, die Lohnabzüge für bestehende G-Bewilligungsinhaber zu überprüfen und die Einhaltung der Steueranrechnungsregeln des neuen Grenzgängerabkommens sicherzustellen, insbesondere für Mitarbeitende, die im Rahmen des neuen 25 %-Telearbeitsmodells zusätzliche Homeoffice-Tage eingeführt haben.
Quelle: frontaliereticino.ch

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