
Das globale Reise-Management-Unternehmen FCM veröffentlichte am 30. Juli ein aktuelles Briefing, das bestätigt, dass das Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) weiterhin für das letzte Quartal 2026 geplant ist. Obwohl ETIAS ein EU-weites Programm ist, wird es in Italien besonders spürbar sein: Die Flughäfen in Rom verzeichnen jährlich mehr als 17 Millionen visumfreie Ankünfte, und Fluggesellschaften wie ITA Airways und Ryanair müssen die neue Genehmigung bereits beim Check-in überprüfen. ETIAS ist kein Visum, aber Nicht-EU-Reisende – darunter Staatsangehörige aus Großbritannien, den USA, Kanada und Australien – müssen vor dem Boarding für Flüge in eines der 30 teilnehmenden Länder ein Online-Formular ausfüllen, eine Gebühr von 20 € entrichten und eine digitale Genehmigung erhalten.
Die Beratung von FCM warnt italienische Unternehmen, ihre Reisendenprofile und Duty-of-Care-Kommunikation jetzt zu aktualisieren, da nach einer 12-monatigen Übergangsphase die Grenzpolizei Passagieren ohne gültige ETIAS die Einreise verweigern wird. Wichtige operative Details sind noch nicht final: Brüssel hat weder das genaue Startdatum noch die Schnittstellenspezifikationen für Fluggesellschaften veröffentlicht. Die meisten Anträge sollen jedoch „innerhalb von Minuten“ bearbeitet werden; nur Fälle mit Sicherheitsbedenken oder Überziehungswarnungen könnten bis zu 30 Tage dauern. Die Genehmigung ist drei Jahre lang gültig – oder bis zum Ablauf des Reisepasses – und erlaubt mehrere Aufenthalte von jeweils 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Der italienische Kontext ist entscheidend. Die biometrischen Entry-Exit-System (EES)-Kioske an den Flughäfen Fiumicino, Malpensa und Venedig haben die Abfertigungszeiten bei einigen Langstreckenflügen bereits verdoppelt; die zusätzlichen ETIAS-Datenprüfungen könnten zu weiteren Verzögerungen führen, sofern nicht mehr Personal und automatische Gates eingesetzt werden. HR-Mobilitätsteams sollten daher ihre Expat- und Vielreisendenpopulationen überprüfen, ein Budget für die 20 €-Gebühr einplanen und FAQs vorbereiten, um der Zunahme von Phishing-Websites entgegenzuwirken, die bereits gefälschte „italienische ETIAS-Visa“ anbieten.
Praktische Empfehlungen von FCM umfassen: (1) Erfassung der Reisepassablaufdaten, um rechtzeitig auf eine neue ETIAS-Genehmigung hinzuweisen; (2) Information der Reisegenehmiger, dass Last-Minute-Buchungen scheitern können, wenn die Genehmigung noch aussteht; und (3) Abstimmung mit Einwanderungsrechtsexperten, ob Crew-Mitglieder und entsandte Mitarbeiter in Italien von erleichterten Verfahren gemäß EU-Verordnung 2018/1806 profitieren können.
Die Beratung von FCM warnt italienische Unternehmen, ihre Reisendenprofile und Duty-of-Care-Kommunikation jetzt zu aktualisieren, da nach einer 12-monatigen Übergangsphase die Grenzpolizei Passagieren ohne gültige ETIAS die Einreise verweigern wird. Wichtige operative Details sind noch nicht final: Brüssel hat weder das genaue Startdatum noch die Schnittstellenspezifikationen für Fluggesellschaften veröffentlicht. Die meisten Anträge sollen jedoch „innerhalb von Minuten“ bearbeitet werden; nur Fälle mit Sicherheitsbedenken oder Überziehungswarnungen könnten bis zu 30 Tage dauern. Die Genehmigung ist drei Jahre lang gültig – oder bis zum Ablauf des Reisepasses – und erlaubt mehrere Aufenthalte von jeweils 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
Der italienische Kontext ist entscheidend. Die biometrischen Entry-Exit-System (EES)-Kioske an den Flughäfen Fiumicino, Malpensa und Venedig haben die Abfertigungszeiten bei einigen Langstreckenflügen bereits verdoppelt; die zusätzlichen ETIAS-Datenprüfungen könnten zu weiteren Verzögerungen führen, sofern nicht mehr Personal und automatische Gates eingesetzt werden. HR-Mobilitätsteams sollten daher ihre Expat- und Vielreisendenpopulationen überprüfen, ein Budget für die 20 €-Gebühr einplanen und FAQs vorbereiten, um der Zunahme von Phishing-Websites entgegenzuwirken, die bereits gefälschte „italienische ETIAS-Visa“ anbieten.
Praktische Empfehlungen von FCM umfassen: (1) Erfassung der Reisepassablaufdaten, um rechtzeitig auf eine neue ETIAS-Genehmigung hinzuweisen; (2) Information der Reisegenehmiger, dass Last-Minute-Buchungen scheitern können, wenn die Genehmigung noch aussteht; und (3) Abstimmung mit Einwanderungsrechtsexperten, ob Crew-Mitglieder und entsandte Mitarbeiter in Italien von erleichterten Verfahren gemäß EU-Verordnung 2018/1806 profitieren können.
Quelle: FCM Travel
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