
Rom – Der italienische Senat eröffnete seine Plenarsitzung am 29. Juli 2026 mit der Behandlung des Regierungsdekrets Nr. 100/2026 – dem sogenannten „Dekret zur Angleichung an den Migrations- und Asylpakt“. Die Maßnahme, die das Kabinett am 12. Juni verabschiedet hat und bereits in Kraft ist, muss bis zum 11. August in Gesetzesform umgesetzt werden. Sie bringt den italienischen Rechtsrahmen in Einklang mit dem Paket aus EU-Verordnungen und Richtlinien, das den im Mai formell angenommenen Neuen Pakt für Migration und Asyl bildet.
Während der heutigen Generaldebatte erklärte Innenminister Matteo Piantedosi den Senatoren, dass das Dekret „die Regeln für internationale Schutzverfahren modernisiert, Grenzkontrollen beschleunigt und Arbeitgebern klarere Wege für die innergemeinschaftliche Verlagerung ausländischer Arbeitskräfte eröffnet.“ Wichtige Bestimmungen schaffen Schnellverfahren an den Grenzen für offensichtlich unbegründete Asylanträge, ermöglichen frühzeitige Fingerabdrucknahme und Eurodac-Registrierung und setzen die EU-Rückführungsverordnung an der Grenze um. Ein neues interinstitutionelles Zentrum in Triest wird die Umverteilungsanfragen anderer Mitgliedstaaten koordinieren.
Für Personalverantwortliche in Unternehmen ist das Dekret besonders relevant, da es die bereits gewährten Arbeitserlaubnisquoten (Decreto Flussi) ausdrücklich schützt. Ausländische Beschäftigte, deren Asylanträge an der Grenze abgelehnt werden, belegen keine Quotenplätze mehr, wodurch das Risiko sinkt, dass Unternehmenskontingente durch nicht berechtigte Antragsteller blockiert werden. Zudem wird klargestellt, dass Begünstigte des kommenden EU-Talentpools hochqualifizierte Tätigkeiten in Italien ohne zusätzliche nationale Arbeitserlaubnis ausüben dürfen.
Die Oppositionsparteien kritisierten den „sicherheitsorientierten Ansatz“ und reichten eine Verfassungsbeschwerde ein, die sich auf die Verfahrensgarantien für Minderjährige konzentriert. Dennoch verfügt die Regierungsmehrheit über die nötigen Stimmen, um das Umwandlungsgesetz voraussichtlich unverändert beim Vertrauensvotum am 1. August zu verabschieden. Unternehmen sollten sich daher auf die verfahrensrechtlichen Änderungen einstellen – insbesondere auf die verkürzten Fristen (7 Tage) zur Beantwortung von Anfragen der Präfektur zu ergänzenden Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitsvisa.
Praktischer Tipp: Personalabteilungen sollten externe Rechtsberater darauf hinweisen, dass Asylablehnungen im Grenzverfahren in dieselbe zentrale Datenbank einfließen, die auch die Nulla-Osta-Bescheinigungen (Arbeitserlaubnisfreigaben) verwaltet. Abweichungen zwischen den persönlichen Daten eines Entsandten in Eurodac und der Arbeitserlaubnisakte können automatische Sperren auslösen. Daher empfiehlt es sich, Rechtschreibung und Passnummern vor der Antragstellung sorgfältig zu überprüfen.
Während der heutigen Generaldebatte erklärte Innenminister Matteo Piantedosi den Senatoren, dass das Dekret „die Regeln für internationale Schutzverfahren modernisiert, Grenzkontrollen beschleunigt und Arbeitgebern klarere Wege für die innergemeinschaftliche Verlagerung ausländischer Arbeitskräfte eröffnet.“ Wichtige Bestimmungen schaffen Schnellverfahren an den Grenzen für offensichtlich unbegründete Asylanträge, ermöglichen frühzeitige Fingerabdrucknahme und Eurodac-Registrierung und setzen die EU-Rückführungsverordnung an der Grenze um. Ein neues interinstitutionelles Zentrum in Triest wird die Umverteilungsanfragen anderer Mitgliedstaaten koordinieren.
Für Personalverantwortliche in Unternehmen ist das Dekret besonders relevant, da es die bereits gewährten Arbeitserlaubnisquoten (Decreto Flussi) ausdrücklich schützt. Ausländische Beschäftigte, deren Asylanträge an der Grenze abgelehnt werden, belegen keine Quotenplätze mehr, wodurch das Risiko sinkt, dass Unternehmenskontingente durch nicht berechtigte Antragsteller blockiert werden. Zudem wird klargestellt, dass Begünstigte des kommenden EU-Talentpools hochqualifizierte Tätigkeiten in Italien ohne zusätzliche nationale Arbeitserlaubnis ausüben dürfen.
Die Oppositionsparteien kritisierten den „sicherheitsorientierten Ansatz“ und reichten eine Verfassungsbeschwerde ein, die sich auf die Verfahrensgarantien für Minderjährige konzentriert. Dennoch verfügt die Regierungsmehrheit über die nötigen Stimmen, um das Umwandlungsgesetz voraussichtlich unverändert beim Vertrauensvotum am 1. August zu verabschieden. Unternehmen sollten sich daher auf die verfahrensrechtlichen Änderungen einstellen – insbesondere auf die verkürzten Fristen (7 Tage) zur Beantwortung von Anfragen der Präfektur zu ergänzenden Unterlagen bei der Beantragung von Arbeitsvisa.
Praktischer Tipp: Personalabteilungen sollten externe Rechtsberater darauf hinweisen, dass Asylablehnungen im Grenzverfahren in dieselbe zentrale Datenbank einfließen, die auch die Nulla-Osta-Bescheinigungen (Arbeitserlaubnisfreigaben) verwaltet. Abweichungen zwischen den persönlichen Daten eines Entsandten in Eurodac und der Arbeitserlaubnisakte können automatische Sperren auslösen. Daher empfiehlt es sich, Rechtschreibung und Passnummern vor der Antragstellung sorgfältig zu überprüfen.
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