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Die Schweiz schließt sich dem Widerstand von neun Ländern gegen biometrische Grenzkontrollen im Schengen-Raum an

Sept. 15, 2026
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Die Schweiz schließt sich dem Widerstand von neun Ländern gegen biometrische Grenzkontrollen im Schengen-Raum an
Die Schweiz hat bei Brüssel um eine Übergangsfrist gebeten, bevor das EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) vollständig umgesetzt wird, und schließt sich damit Frankreich, Deutschland, Italien und fünf weiteren Schengen-Staaten an. Das EES – das Fingerabdrücke und Gesichtsaufnahmen von Nicht-EU-Reisenden erfasst und automatisch die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen berechnet – ist seit dem 6. September 2026 offiziell verpflichtend. Mehrere Hauptstädte warnen jedoch vor langen Warteschlangen und verpassten Anschlussverbindungen, wenn das System an stark frequentierten Verkehrsknotenpunkten ohne weitere Tests eingeführt wird.

Schweizer Behörden teilten der Europäischen Kommission letzte Woche mit, dass derzeit nur die drei größten internationalen Flughäfen des Landes (Zürich, Genf und Basel-Mulhouse) hohe Passagierzahlen mit den neuen biometrischen Kiosken bewältigen können; Nebenflughäfen und viele Grenzübergänge arbeiten noch an Infrastruktur und Personal. Um Engpässe während der geschäftigen Herbstmesse- und Geschäftsreisesaison zu vermeiden, hat Bern eine „Aufschubphase“ beantragt, ähnlich wie seine Nachbarn.

Die Schweiz schließt sich dem Widerstand von neun Ländern gegen biometrische Grenzkontrollen im Schengen-Raum an


Die Kommission wird voraussichtlich die Verzögerung tolerieren, obwohl das rechtliche Recht zur Aussetzung des EES am 6. September ausgelaufen ist. Quellen aus Brüssel betonen, dass die Priorität darin liegt, die „Grenzflüssigkeit“ zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass die bereits erfassten 200 Millionen Datensätze weiterhin Überzieher erkennen und gefälschte Dokumente identifizieren.

Die Teilnahme der Schweiz ist politisch sensibel: Als nicht-EU-Schengenassoziierter ist das Land auf reibungslose Passagierströme angewiesen, um seinen Ruf als globaler Standort für Konferenzen, Banken und Pharma zu sichern. Für multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter durch Schweizer Hauptsitze rotieren lassen, ist die Konsequenz eher operativer als rechtlicher Natur. Reiseverantwortliche sollten weiterhin biometrische Daten im Voraus erfassen und großzügige Anschlusszeiten einplanen, müssen aber noch nicht bei jeder Schweizer Kontrollstelle die vollständige Fingerabdruck- und Fotoerfassung durchlaufen.

Auch Fluggesellschaften, die Crewwechsel in Zürich und Genf durchführen, passen ihre Dienstpläne an die gestaffelte Einführung des EES an. Weitere Anweisungen vom Staatssekretariat für Migration (SEM) werden erwartet, sobald die EU einen überarbeiteten Umsetzungsplan vorlegt.
Quelle: The Guardian

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