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Verzögerung beim biometrischen Ein- und Ausreisesystem der EU zwingt Finnland zur Neuausrichtung des Einführungsplans

Sept. 15, 2026
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Verzögerung beim biometrischen Ein- und Ausreisesystem der EU zwingt Finnland zur Neuausrichtung des Einführungsplans
Der Guardian berichtete am 14. September 2026, dass neun EU-Mitgliedstaaten – darunter Frankreich, Griechenland und Italien – bei Brüssel um mehr Zeit für die Umsetzung des Entry/Exit-Systems (EES), der neuen biometrischen Grenzmanagement-Plattform der EU, gebeten haben. Obwohl Finnland nicht zu den Ländern gehört, die eine Ausnahmeregelung beantragen, hat die Verschiebung unmittelbare operative Folgen für die finnischen Grenzbehörden und Fluggesellschaften. Nach geltendem Recht müssen alle Schengen-Staaten an jeder Außengrenze Fingerabdrücke und Gesichtsbilder von Drittstaatsangehörigen erfassen. Finnland hatte die Hardware im Juni an Helsinki-Vantaa sowie in den Häfen von Turku und Mariehamn installiert und plante einen „Soft-Launch“ der vollständigen EES-Verarbeitung zum 1. Oktober. Da wichtige Transitknotenpunkte wie Frankfurt und Schiphol nun nicht mehr synchron sind, bestätigte die finnische Grenzpolizei gegenüber Taminta News, dass das System stattdessen bis Januar 2027 im „Überwachungsmodus“ betrieben wird, um Datenintegrationsfehler und mögliche Warteschlangen zu vermeiden. Für Reisende bedeutet das im Herbst: Alles bleibt beim Alten. Drittstaatsangehörige erhalten weiterhin einen Passstempel statt einer digitalen Aufenthaltsregistrierung, und Fluggesellschaften müssen die EES-Registrierung vor dem Boarding nach Finnland noch nicht überprüfen. Airlines mit Langstreckenflügen nach Helsinki – insbesondere Finnairs Partner Japan Airlines und Qatar Airways – werden jedoch gebeten, Passagiere über die bevorstehenden Änderungen zu informieren, damit die biometrische Erfassung 2027 reibungslos verläuft. Firmen mit internationaler Mobilität sollten die verzögerte Umsetzungsfrist beachten. Sobald das System live ist, werden Überziehungen automatisch erkannt, was die nachträgliche Korrektur unbeabsichtigter 90/180-Tage-Verstöße erschwert. Arbeitgeber sollten daher noch in diesem Quartal die Schengen-Tage ihrer Mitarbeiter überprüfen und für die Zeit nach dem Start der Erfassung am Flughafen Helsinki zusätzliche Transferzeiten einplanen. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im November einen überarbeiteten Zeitplan veröffentlichen. Finnland hat signalisiert, sich an die neue Frist anzupassen, aber keine eigene Ausnahmeregelung anzustreben.
Quelle: The Guardian

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