
Der französische Senat hat am Donnerstag stillschweigend sein Online-Dossier zum Gesetzgebungsverfahren aktualisiert und bestätigt damit, dass die Regierung weiterhin beabsichtigt, neun EU-Verordnungen und eine Richtlinie aus dem Migrations- und Asylpakt 2024 per Verordnung umzusetzen. Das im April im beschleunigten Verfahren eingebrachte Projekt sieht Änderungen an Dutzenden von Artikeln im Code de l’Entrée et du Séjour des Étrangers et du Droit d’Asile (CESEDA) vor. Zu den wichtigsten Neuerungen zählen die Schaffung einer Grenzüberprüfungskapazität für 615 Personen, die Digitalisierung von Asylanträgen sowie die Angleichung der Standards in Abschiebezentren an die EU-Mindestanforderungen. Das am 17. September veröffentlichte Update listet 617 bereits vom Rechtsausschuss geprüfte Änderungsanträge auf und weist darauf hin, dass die Debatten zur ersten Lesung in der Nationalversammlung für Mitte Oktober geplant sind. Für Arbeitgeber bedeutet dies vor allem eine Neugestaltung des Verfahrens „filtrage à la frontière“, das die Vorabprüfungen für Mitarbeiter aus visumfreien Drittstaaten, die eine Arbeitserlaubnis im Land beantragen wollen, verlängern oder in manchen Fällen verkürzen könnte. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die geplante Zusammenführung biometrischer Daten aus dem Entry/Exit-System direkt mit der französischen Aufenthaltsdatenbank AGDREF, was von Datenschützern kritisch gesehen wird. Obwohl die Aktualisierung des Dossiers administrativer Natur ist, deutet sie darauf hin, dass das Innenministerium Anfang des ersten Quartals 2027 Verordnungen erlassen wird. Spezialisten für globale Mobilität sollten daher die kommenden Durchführungsverordnungen genau beobachten, da diese Quoten für Termine, Gebühren für Aufenthaltstitel und Fristen für Rechtsmittel anpassen könnten. Der Senat wird als Nächstes einen konsolidierten Text mit den Ausschussänderungen veröffentlichen, der als Indikator für parteiübergreifende Kompromisse zu Haftgrenzen und Solidaritätsmechanismen gilt.
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