
In einem Urteil vom 5. Oktober entschied das Fünfte Regionale Bundesgericht (TRF-5), dass brasilianische Staatsbürger, deren politische Rechte aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen ausgesetzt sind, nicht verpflichtet werden können, bei der Beantragung oder Verlängerung eines Reisepasses einen Nachweis über die Erfüllung der Wahlpflichten vorzulegen. Im konkreten Fall ging es um eine Fahrerin, die 2013 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde und deren Strafe auch den Entzug des Wahlrechts beinhaltete. Die Bundespolizei hatte ihr den Reisepass verweigert und sich dabei auf Artikel 7(§1-V) des Wahlgesetzes berufen, der die Ausstellung ohne Nachweis eines aktuellen Wahlregisters untersagt. Das Berufungsgericht stellte klar, dass die Sanktion sich an aktive Wähler richtet, die ihre staatsbürgerlichen Pflichten nicht erfüllen, nicht jedoch an Personen, denen das Wahlrecht rechtlich entzogen wurde. Die Forderung, von einem suspendierten Wähler ein unmöglich zu erlangendes Zertifikat zu verlangen, verstoße gegen die verfassungsmäßigen Freiheitsrechte und widerspreche dem strafrechtlichen Ziel der sozialen Wiedereingliederung. Das Urteil hat richtungsweisende Bedeutung für alle fünf Bundesbezirke Brasiliens und verpflichtet das Justizministerium sowie die Bundespolizei, ihre internen Prüfverfahren anzupassen. Fachanwälte für Einwanderungsrecht erwarten eine sofortige Wirkung für rund 12.000 Brasilianer, die ihre politischen Rechte verloren haben, aber für Arbeit, medizinische Behandlung oder Familienzusammenführung im Ausland Reisedokumente benötigen. Unternehmen sollten ihre Compliance-Richtlinien aktualisieren: Mitarbeiter mit strafrechtlichen Verurteilungen, die den Entzug politischer Rechte beinhalten, können nun Reisepässe durch Vorlage des entsprechenden Gerichtsbeschlusses beantragen, anstelle des üblichen Wahlrechtsnachweises. Das Urteil könnte zudem die Kosten für Rechtsstreitigkeiten senken, da Antragsteller bisher oft individuelle einstweilige Verfügungen beantragen mussten, um dringende Geschäftsreisen antreten zu können.
Quelle: TRF-5 via JusBrasil