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Belgien verlängert Frist zur Einreichung der neuen inländischen Mindeststeuererklärung

Nov. 18, 2025
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Belgien verlängert Frist zur Einreichung der neuen inländischen Mindeststeuererklärung
Belgische multinationale Konzerne erhalten unerwartete Entlastung: Der Föderale Öffentliche Dienst Finanzen bestätigte am 17. November 2025, dass die **erste Erklärung zur Domestic Minimum Top-up Tax (DMTT) nun erst bis zum 30. Juni 2026 eingereicht werden muss – statt wie ursprünglich vorgesehen bis zum 30. November 2025**.

Die DMTT ist Belgiens Umsetzung des globalen Mindeststeuersatzes der OECD/G20 im Rahmen von Säule Zwei. Sie verpflichtet belgische Unternehmen großer Konzerne (konsolidierter Umsatz ≥ 750 Mio. €), komplexe Top-up-Steuerberechnungen je Rechtsgebiet durchzuführen und die Ergebnisse in einer neuen Steuererklärung zu melden. Nach der ursprünglichen Regelung hätten Unternehmen mit Kalenderjahr als Geschäftsjahr ihre erste DMTT-Erklärung nur fünf Monate nach Abschluss der Jahresabschlüsse 2024 einreichen müssen.

Belgien verlängert Frist zur Einreichung der neuen inländischen Mindeststeuererklärung


Steuerabteilungen und Global-Mobility-Manager hatten Bedenken geäußert, dass der enge Zeitplan mit der ebenfalls neuen **GloBE-Informationsmeldung (GIR)** kollidieren würde, was zu einem Compliance-Engpass genau in dem Moment führen könnte, in dem Vergütungsdaten für hochmobile Mitarbeitende über verschiedene Einheiten und Länder hinweg abgeglichen werden müssen. Durch die Synchronisierung der Fristen für DMTT und GIR (beide nun 30. Juni 2026) haben die Behörden multinationalen Arbeitgebern effektiv sieben zusätzliche Monate eingeräumt, um die erforderlichen Datenströme aufzubauen, Schattenabrechnungen für Expatriates zu validieren und interne Freigabeprozesse anzupassen.

Diese Atempause ist besonders für HR- und Mobility-Teams willkommen, da die Vergütung von Entsandten häufig die Berechnung der effektiven Steuerquote nach Säule Zwei beeinflusst. Kurzfristige Geschäftsreisen und geteilte Gehaltsabrechnungen können qualifizierte Einkünfte zwischen Rechtsgebieten verschieben, weshalb Genauigkeit in der Lohnabrechnung und Abstimmungen zur Gleichbehandlung entscheidend sind. Unternehmen wird daher empfohlen, die Fristverlängerung zu nutzen, um die Meldeprozesse für Expatriates zu prüfen, den Datenaustausch zwischen Steuer-, Payroll- und Mobility-Abteilungen zu verbessern und globale Entsendungsrichtlinien zu überprüfen, um unbeabsichtigte Top-up-Steuerverpflichtungen zu vermeiden.

Praktisch sollten Arbeitgeber ihre Compliance-Kalender aktualisieren, Finanzcontroller und Entsandte informieren sowie mit Softwareanbietern die Projektzeitpläne anpassen. Obwohl sich der Abgabetermin verschoben hat, beziehen sich die Berechnungen weiterhin auf das Geschäftsjahr 2024, sodass die Quelldaten jetzt erfasst werden müssen. Eine Missachtung der Fristverlängerung könnte Unternehmen im nächsten Frühjahr erneut unter Druck setzen, wenn die Safe-Harbour-Erleichterungen der Säule Zwei schrittweise wegfallen.
Quelle: KPMG Belgium

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