
Am 23. November um 00:24 Uhr IST veröffentlichte der US Citizenship and Immigration Services (USCIS) die jährliche Inflationsanpassung für Einwanderungsgebühren und bestätigte damit eine Reihe von Gebührenerhöhungen, die ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten. Obwohl die Erhöhungen moderat ausfallen – die meisten Formulare steigen um 10 US-Dollar – kommen sie zusätzlich zu der im Sommer eingeführten neuen „Visa-Integritäts“-Abgabe von 25 US-Dollar.
Betroffen sind unter anderem wichtige Formulare wie das I-765 für die Arbeitserlaubnis und der Antrag I-821 für den vorübergehenden Schutzstatus. Während arbeitgeberbezogene Arbeitsvisa wie das H-1B durch separate, vom Arbeitgeber bezahlte Gebühren geregelt sind, wirken sich die höheren Nebenkosten dennoch auf die Budgets für Unternehmensmobilität aus, etwa bei Arbeitserlaubnissen für Angehörige, asylbezogenen EADs und Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen.
Für indische Technologieunternehmen und Beratungsfirmen mit großen Inlandsbelegschaften steigen die Verwaltungskosten zusätzlich, da der USCIS künftig die Gebühren jährlich anhand des Verbraucherpreisindex anpasst und damit mehrjährige Gebührenstagnationen abschafft. Global Mobility Manager sollten daher automatische Erhöhungen in ihre Kostenplanungen einbauen und Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember persönliche Anträge stellen, rechtzeitig informieren.
Antragsteller müssen sicherstellen, dass Schecks für Pakete, die ab dem 1. Januar abgestempelt werden, die neuen Gebührenbeträge enthalten; unzureichend bezahlte Anträge lehnt der USCIS strikt ab, was zu Verzögerungen bei Arbeitsbeginn und internationalen Reisen führt. Interne Rechtsabteilungen sollten ihre Gebührenübersichten aktualisieren und Paralegals rechtzeitig vor der Weihnachtspause schulen.
Obwohl die Erhöhungen in absoluten Zahlen gering sind, unterstreichen sie Washingtons mehrgleisige Strategie, die Bearbeitungskosten durch Nutzergebühren zu finanzieren und missbräuchliche Anträge zu verhindern. Unternehmen mit US-Einsätzen müssen mit ähnlichen jährlichen Anpassungen rechnen, was proaktives Budgetieren und frühzeitiges Einreichen umso wichtiger macht.
Betroffen sind unter anderem wichtige Formulare wie das I-765 für die Arbeitserlaubnis und der Antrag I-821 für den vorübergehenden Schutzstatus. Während arbeitgeberbezogene Arbeitsvisa wie das H-1B durch separate, vom Arbeitgeber bezahlte Gebühren geregelt sind, wirken sich die höheren Nebenkosten dennoch auf die Budgets für Unternehmensmobilität aus, etwa bei Arbeitserlaubnissen für Angehörige, asylbezogenen EADs und Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen.
Für indische Technologieunternehmen und Beratungsfirmen mit großen Inlandsbelegschaften steigen die Verwaltungskosten zusätzlich, da der USCIS künftig die Gebühren jährlich anhand des Verbraucherpreisindex anpasst und damit mehrjährige Gebührenstagnationen abschafft. Global Mobility Manager sollten daher automatische Erhöhungen in ihre Kostenplanungen einbauen und Mitarbeiter, die nach dem 31. Dezember persönliche Anträge stellen, rechtzeitig informieren.
Antragsteller müssen sicherstellen, dass Schecks für Pakete, die ab dem 1. Januar abgestempelt werden, die neuen Gebührenbeträge enthalten; unzureichend bezahlte Anträge lehnt der USCIS strikt ab, was zu Verzögerungen bei Arbeitsbeginn und internationalen Reisen führt. Interne Rechtsabteilungen sollten ihre Gebührenübersichten aktualisieren und Paralegals rechtzeitig vor der Weihnachtspause schulen.
Obwohl die Erhöhungen in absoluten Zahlen gering sind, unterstreichen sie Washingtons mehrgleisige Strategie, die Bearbeitungskosten durch Nutzergebühren zu finanzieren und missbräuchliche Anträge zu verhindern. Unternehmen mit US-Einsätzen müssen mit ähnlichen jährlichen Anpassungen rechnen, was proaktives Budgetieren und frühzeitiges Einreichen umso wichtiger macht.
Quelle: The Times of India – US News
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