
Die französische Nationalversammlung hat am späten 25. November überraschend einen Änderungsantrag zum Sozialfinanzierungsgesetz 2026 eingebracht, der alle Nicht-EU-Bürger mit einem langfristigen „Besucher“-Visum (VLS-TS) verpflichtet, einen pauschalen Jahresbeitrag zum staatlichen Gesundheitssystem zu zahlen. Der von dem zentristischen Abgeordneten François Gernigon eingebrachte Antrag folgt auf Beschwerden, dass einige ausländische Rentner ihre private Krankenversicherung drei Monate nach der Ankunft kündigten und die gesamten Behandlungskosten auf das bereits stark belastete französische Gesundheitssystem Protection universelle maladie (Puma) verlagerten.
Nach den aktuellen Regelungen können VLS-TS-Inhaber, die ein ausreichendes Einkommen nachweisen, nach 90 Tagen Aufenthalt in Frankreich Anspruch auf Puma erlangen, ohne Beiträge zahlen zu müssen – es sei denn, es fällt eine Zusatzabgabe auf Kapitaleinkünfte an. Der neue Text sieht vor, dass bei der Begleichung der Visumsgebühr – voraussichtlich über das Online-Portal ANEF – eine noch festzulegende „Mindestgebühr“ entrichtet werden muss, bevor eine Carte Vitale ausgestellt wird. Regierungsquellen berichten, dass die Gesundheits- und Innenministerien Anfang 2026 ein Durchführungsverordnung erarbeiten werden, die Höhe, Ausnahmen im Rahmen bilateraler Sozialversicherungsabkommen und die Erhebungsmodalitäten regelt.
Für Mobility-Teams ist der Vorschlag mehr als nur eine finanzielle Belastung. Viele Unternehmen nutzen das Besucher-Visum für mitreisende Ehepartner, Praktikanten im Gap Year oder Berater, die im Ausland bezahlt werden. Ab 2026 müssen sie den Beitrag – der voraussichtlich zwischen 300 und 600 Euro liegen wird – in die Umzugskosten und Gehaltsaufteilungen einrechnen. Fachanwälte für Unternehmensmigration warnen zudem, dass Verlängerungsanträge nach Inkrafttreten abgelehnt werden könnten, wenn die Abgabe nicht bezahlt wurde, was zu ungeplanten Ausreisen aus Frankreich führen kann.
Politisch wird die Maßnahme von Befürwortern als Frage der Gerechtigkeit dargestellt: „Französische Auswanderer genießen selten kostenlose Gesundheitsversorgung im Ausland“, so Gernigon. Kritiker hingegen argumentieren, dass dies die Attraktivität Frankreichs für wohlhabende Rentner und Investoren der „Silver Economy“ untergräbt – eine Zielgruppe, die Paris seit der Abschaffung der Vermögenssteuer auf Finanzanlagen 2018 gezielt anspricht. Der Senat wird das Gesetz im Dezember prüfen; bei Verabschiedung könnte die Abgabe ab dem 1. Januar 2026 auf Visumsrechnungen erscheinen. Praktischer Rat für HR-Teams lautet, Zahlungsnachweise für Prüfungen aufzubewahren und zu klären, ob die Gebühr im Rahmen betrieblicher Krankenversicherungen erstattungsfähig ist.
Nach den aktuellen Regelungen können VLS-TS-Inhaber, die ein ausreichendes Einkommen nachweisen, nach 90 Tagen Aufenthalt in Frankreich Anspruch auf Puma erlangen, ohne Beiträge zahlen zu müssen – es sei denn, es fällt eine Zusatzabgabe auf Kapitaleinkünfte an. Der neue Text sieht vor, dass bei der Begleichung der Visumsgebühr – voraussichtlich über das Online-Portal ANEF – eine noch festzulegende „Mindestgebühr“ entrichtet werden muss, bevor eine Carte Vitale ausgestellt wird. Regierungsquellen berichten, dass die Gesundheits- und Innenministerien Anfang 2026 ein Durchführungsverordnung erarbeiten werden, die Höhe, Ausnahmen im Rahmen bilateraler Sozialversicherungsabkommen und die Erhebungsmodalitäten regelt.
Für Mobility-Teams ist der Vorschlag mehr als nur eine finanzielle Belastung. Viele Unternehmen nutzen das Besucher-Visum für mitreisende Ehepartner, Praktikanten im Gap Year oder Berater, die im Ausland bezahlt werden. Ab 2026 müssen sie den Beitrag – der voraussichtlich zwischen 300 und 600 Euro liegen wird – in die Umzugskosten und Gehaltsaufteilungen einrechnen. Fachanwälte für Unternehmensmigration warnen zudem, dass Verlängerungsanträge nach Inkrafttreten abgelehnt werden könnten, wenn die Abgabe nicht bezahlt wurde, was zu ungeplanten Ausreisen aus Frankreich führen kann.
Politisch wird die Maßnahme von Befürwortern als Frage der Gerechtigkeit dargestellt: „Französische Auswanderer genießen selten kostenlose Gesundheitsversorgung im Ausland“, so Gernigon. Kritiker hingegen argumentieren, dass dies die Attraktivität Frankreichs für wohlhabende Rentner und Investoren der „Silver Economy“ untergräbt – eine Zielgruppe, die Paris seit der Abschaffung der Vermögenssteuer auf Finanzanlagen 2018 gezielt anspricht. Der Senat wird das Gesetz im Dezember prüfen; bei Verabschiedung könnte die Abgabe ab dem 1. Januar 2026 auf Visumsrechnungen erscheinen. Praktischer Rat für HR-Teams lautet, Zahlungsnachweise für Prüfungen aufzubewahren und zu klären, ob die Gebühr im Rahmen betrieblicher Krankenversicherungen erstattungsfähig ist.
Quelle: VisaHQ
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