
In einem weiter nach außen gerichteten Urteil, das am selben Tag verkündet wurde, haben die Wähler im Kanton Waadt eine Änderung angenommen, die rund 25.000 im Ausland lebenden Waadtländerinnen und Waadtländern das Recht gibt, den Ständerat – die obere Parlamentskammer der Schweiz – zu wählen und sich sogar zur Wahl zu stellen. Die Maßnahme, die von 63,9 Prozent der Stimmberechtigten unterstützt wurde, bringt die Stimmrechte für den Ständerat in Einklang mit denen, die bereits für den Nationalrat gelten, und stellt den Kanton Waadt auf eine Stufe mit 13 weiteren Kantonen.
Für die rund 800.000 Schweizerinnen und Schweizer in der Diaspora, von denen viele im Rahmen von Auslandseinsätzen für Unternehmen tätig sind, vertieft die Reform die politischen Bindungen zu ihrem Heimatkanton und könnte die Beteiligung an bundesweiten Angelegenheiten wie Steuern und Sozialversicherungsabkommen fördern. Wahlberechtigt sind nur Personen mit einem Wohnsitz im Kanton Waadt; gewählte Ständeräte müssen nach der Wahl wieder vor Ort wohnen.
Die kantonale Kanzlei plant, vor den Bundeswahlen 2027 sichere elektronische Abstimmungen und verbesserte Briefwahlmöglichkeiten einzuführen. Mobilitätsmanager sollten waadtländische Expatriates darauf hinweisen, ihre konsularischen Daten zu aktualisieren und auf technische Anweisungen zu achten. Die Reform könnte zudem andere Kantone – insbesondere Wallis – dazu bewegen, ähnliche Rechte einzuführen und so die politische Landschaft für im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer schrittweise zu harmonisieren.
Während die Entscheidung keine Auswirkungen auf ausländische Einwohner hat, verdeutlicht sie die fragmentarische Herangehensweise der Schweiz an demokratische Rechte: Am selben Tag, an dem die Waadtländer Stimmberechtigten das Wahlrecht für ihre im Ausland lebenden Bürger ausweiteten, lehnten sie das Wahlrecht für langjährige ausländische Bewohner im Inland ab. Die gegensätzlichen Ergebnisse zeigen die kantonale Entwicklung, die Personalabteilungen im Auge behalten müssen.
Für die rund 800.000 Schweizerinnen und Schweizer in der Diaspora, von denen viele im Rahmen von Auslandseinsätzen für Unternehmen tätig sind, vertieft die Reform die politischen Bindungen zu ihrem Heimatkanton und könnte die Beteiligung an bundesweiten Angelegenheiten wie Steuern und Sozialversicherungsabkommen fördern. Wahlberechtigt sind nur Personen mit einem Wohnsitz im Kanton Waadt; gewählte Ständeräte müssen nach der Wahl wieder vor Ort wohnen.
Die kantonale Kanzlei plant, vor den Bundeswahlen 2027 sichere elektronische Abstimmungen und verbesserte Briefwahlmöglichkeiten einzuführen. Mobilitätsmanager sollten waadtländische Expatriates darauf hinweisen, ihre konsularischen Daten zu aktualisieren und auf technische Anweisungen zu achten. Die Reform könnte zudem andere Kantone – insbesondere Wallis – dazu bewegen, ähnliche Rechte einzuführen und so die politische Landschaft für im Ausland lebende Schweizerinnen und Schweizer schrittweise zu harmonisieren.
Während die Entscheidung keine Auswirkungen auf ausländische Einwohner hat, verdeutlicht sie die fragmentarische Herangehensweise der Schweiz an demokratische Rechte: Am selben Tag, an dem die Waadtländer Stimmberechtigten das Wahlrecht für ihre im Ausland lebenden Bürger ausweiteten, lehnten sie das Wahlrecht für langjährige ausländische Bewohner im Inland ab. Die gegensätzlichen Ergebnisse zeigen die kantonale Entwicklung, die Personalabteilungen im Auge behalten müssen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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