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Österreich führt neue „Aufenthaltsbewilligung – Grenzgänger“ für Nicht-EU-Pendler ein

Dez. 3, 2025
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Österreich führt neue „Aufenthaltsbewilligung – Grenzgänger“ für Nicht-EU-Pendler ein
Ab dem 1. Dezember können Drittstaatsangehörige, die direkt an Österreichs Grenzen wohnen, endlich einen Aufenthaltstitel erhalten, der ihrer täglichen Realität entspricht: Leben in der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder Slowenien und Pendeln zur Arbeit in einen angrenzenden österreichischen Bezirk. Der neue Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ ist in §12e des geänderten Ausländerbeschäftigungsgesetzes verankert und schließt eine rechtliche Lücke, die Nicht-EU-Grenzpendler bisher dazu zwang, mit kurzfristigen Arbeitserlaubnissen und der 90/180-Tage-Schengen-Regel zu jonglieren.

Voraussetzungen sind drei zentrale Punkte: ein unbefristeter langfristiger Aufenthaltstitel im Nachbarstaat, ein Hauptwohnsitz dort sowie ein verbindlicher Arbeitsvertrag mit einem österreichischen Arbeitgeber in einem ausgewiesenen Grenzbezirk oder einer Statutarstadt (z. B. Innsbruck, Salzburg, Villach). Das Arbeitsmarktservice (AMS) erteilt weiterhin eine arbeitsmarktliche Stellungnahme, die Prüfung beschränkt sich jedoch auf den lokalen Bezirk – deutlich schneller als die landesweite Prüfung für die Rot-Weiß-Rot-Karte. Die Erstgültigkeit beträgt bis zu zwei Jahre, mit Verlängerungsmöglichkeit auf fünf Jahre.

Österreich führt neue „Aufenthaltsbewilligung – Grenzgänger“ für Nicht-EU-Pendler ein


Für multinationale Unternehmen mit Standorten auf beiden Seiten der Grenze ist der Aufenthaltstitel ein echter Durchbruch. Automobilzulieferer in Bratislava können nun Nicht-EU-Ingenieure für ihre österreichische Niederlassung in Parndorf einsetzen, ohne Familien umzusiedeln, während Wiener Tech-Start-ups auf Spezialisten aus Budapest für Vor-Ort-Projekte zurückgreifen können. Personalabteilungen sollten ihre Entsendungsrichtlinien und Gehaltsabrechnungen anpassen: Zwar gilt die Sozialversicherungskoordination nach EU-Recht, die Lohnsteuerpflicht kann sich jedoch ändern, sobald ein Grenzgänger mehr als 183 Arbeitstage in Österreich verbringt.

Praktische Tipps: Nachweise über die Unterkunft im Heimatland, beglaubigte Übersetzungen der Arbeitsverträge sowie Belege für eine mindestens 45-minütige einfache Pendelstrecke sollten bereitgehalten werden – Kriterien, die von den Einwanderungsbehörden genau geprüft werden. Arbeitnehmer sollten sich zudem innerhalb von drei Tagen nach einer Übernachtung in Österreich bei der örtlichen Meldebehörde anmelden, um Bußgelder zu vermeiden.

Behörden schätzen, dass im ersten Jahr etwa 250 Aufenthaltstitel vergeben werden, doch Wirtschaftsverbände begrüßen den symbolischen Durchbruch. Österreich reiht sich damit neben Deutschland, Frankreich und der Schweiz ein und bietet nun spezielle Grenzgänger-Titel an – ein Zeichen für eine flexiblere Haltung gegenüber regionalen Fachkräftemangel, ohne die Einwanderungstüren weit zu öffnen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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