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Österreich führt neue Grenzgänger-Aufenthaltsgenehmigung für Pendler aus Drittstaaten ein

Nov. 30, 2025
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Österreich führt neue Grenzgänger-Aufenthaltsgenehmigung für Pendler aus Drittstaaten ein
Als Reaktion auf den chronischen Arbeitskräftemangel in Grenzregionen hat Österreich den „Aufenthaltstitel Grenzgänger“ eingeführt. Ab dem 1. Dezember 2025 ermöglicht diese Genehmigung Drittstaatsangehörigen, die knapp außerhalb Österreichs wohnen, aber in Bezirken wie Tirol, Salzburg, Kärnten oder Burgenland arbeiten, legal zu leben und zu arbeiten – ohne den kompletten bürokratischen Aufwand der Rot-Weiß-Rot-Karte.

Die Voraussetzungen basieren auf drei Säulen: (1) ein unbefristeter langfristiger Aufenthaltstitel im Nachbarland; (2) ein Hauptwohnsitz außerhalb Österreichs; und (3) ein verbindlicher Arbeitsvertrag mit einem österreichischen Unternehmen in einem ausgewiesenen Grenzbezirk oder einer Statutarstadt wie Innsbruck oder Villach. Das Arbeitsmarktservice (AMS) erteilt weiterhin eine arbeitsmarktliche Stellungnahme, jedoch nur für den jeweiligen Bezirk, wodurch die Bearbeitungszeit von Monaten auf Wochen verkürzt wird.

Österreich führt neue Grenzgänger-Aufenthaltsgenehmigung für Pendler aus Drittstaaten ein


Die Erstgültigkeit beträgt bis zu zwei Jahre, mit Verlängerungen von jeweils fünf Jahren. Inhaber dürfen ihren Hauptwohnsitz nicht ohne Wechsel der Aufenthaltstitel-Kategorie nach Österreich verlegen. Studierende, entsandte Arbeitnehmer und Saisonkräfte sind weiterhin ausgeschlossen. Arbeitgeber müssen zudem grenzüberschreitende Gehaltsabrechnungen beachten: Die Löhne werden in Österreich besteuert, während die Sozialversicherungsbeiträge in der Regel im Heimatland gemäß EU-Verordnung 883/2004 weiterlaufen, wofür eine A1-Bescheinigung erforderlich ist.

Westösterreichische Unternehmen – insbesondere Skigebiete, Bauunternehmen und Krankenhäuser – hatten sich für eine Grenzgängerregelung eingesetzt, nachdem sie Arbeitskräfte an die Schweiz und Deutschland verloren hatten. Durch die Vereinfachung der Formalitäten und den Wegfall von Familiennachzugsproblemen hofft Wien, spezialisierte Techniker und Pflegepersonal aus Italien, der Slowakei und Tschechien anzuziehen.

Mobilitätsberater empfehlen Personalabteilungen, bestehende Grenzgängerregelungen zu überprüfen, um zu prüfen, ob Mitarbeiter, die derzeit mit Kurzzeitaufenthalts- oder Dienstleistervisa arbeiten, in die neue Kategorie wechseln können. Dies reduziert Compliance-Risiken und mindert Überstundenkosten durch Pendelzeiten.
Quelle: VisaHQ

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