
Spät am 9. Dezember legte das Innenministerium dem Parlament die Änderungsmitteilung HC 1491 vor – die siebte Überarbeitung der Regelwerke im Jahr 2025. Die wichtigste Neuerung ist eine neue Besuchervisumspflicht für Staatsangehörige von Nauru mit nur sechs Stunden Vorankündigung. Doch das 20-seitige Dokument enthält weitere Reformen, die für Manager der Unternehmensmobilität von Bedeutung sind.
Erstens wird die Spezialregelung für Dienstleister aus der Schweiz (SPS), die 2020 eingeführt wurde, um Schweizer Firmen die Abwicklung bestehender Verträge im Vereinigten Königreich zu ermöglichen, zum 31. Dezember 2025 eingestellt. Multinationale Unternehmen mit Teams, die über diese Regelung in London oder Manchester rotieren, haben nun nur noch drei Wochen, um laufende Einsätze abzuschließen oder Mitarbeiter in die Kategorien Facharbeiter oder Besucher (Geschäftlich) zu überführen. Schweizer Beratungs- und Pharmaunternehmen haben bereits mit Notfallprüfungen begonnen, um den aktuellen Personalstand vor Ort zu erfassen.
Zweitens wird das EU-Ansiedlungsprogramm (EUSS) verschärft. Grenzbeamte können nun den Status „vorläufig niedergelassen“ widerrufen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person betrügerische Anträge unterstützt hat. Zudem wird das Reisegenehmigungssystem erweitert, sodass Statusinhaber mit neuem Reisepass im Ausland leichter ins Vereinigte Königreich zurückkehren können – was kostspielige Änderungen der Aufenthaltskategorie für entsandte Mitarbeiter mit erneuerten Dokumenten im Ausland vermeidet.
Drittens werden mehrere technische Anpassungen an den im November eingeführten Regelungen zu Familie und Privatleben vorgenommen. Zudem wird die Verpflichtung für türkische Selbstständige wieder eingeführt, ausreichende finanzielle Mittel für Angehörige nachzuweisen – eine zuvor fehlende Regelung, die für Verwirrung bei den Personalabteilungen sorgte, die ehemalige ECAA-Mitarbeiter betreuen.
Arbeitgeber sollten ihre Checklisten für Entsendungen umgehend aktualisieren: Visa oder Transitbuchungen für Staatsangehörige von Nauru, die nach dem 9. Dezember um 15:00 Uhr GMT erfolgen, werden ohne Papier-Visum abgelehnt; Schweizer Dienstleistungsverträge sollten auf den Personalbedarf zum Jahresende 2025 überprüft werden; und EU-Mitarbeiter mit vorläufigem Status, die über die Weihnachtszeit reisen, sollten einen Nachweis über die Statuskontinuität mitführen.
Erstens wird die Spezialregelung für Dienstleister aus der Schweiz (SPS), die 2020 eingeführt wurde, um Schweizer Firmen die Abwicklung bestehender Verträge im Vereinigten Königreich zu ermöglichen, zum 31. Dezember 2025 eingestellt. Multinationale Unternehmen mit Teams, die über diese Regelung in London oder Manchester rotieren, haben nun nur noch drei Wochen, um laufende Einsätze abzuschließen oder Mitarbeiter in die Kategorien Facharbeiter oder Besucher (Geschäftlich) zu überführen. Schweizer Beratungs- und Pharmaunternehmen haben bereits mit Notfallprüfungen begonnen, um den aktuellen Personalstand vor Ort zu erfassen.
Zweitens wird das EU-Ansiedlungsprogramm (EUSS) verschärft. Grenzbeamte können nun den Status „vorläufig niedergelassen“ widerrufen, wenn der Verdacht besteht, dass eine Person betrügerische Anträge unterstützt hat. Zudem wird das Reisegenehmigungssystem erweitert, sodass Statusinhaber mit neuem Reisepass im Ausland leichter ins Vereinigte Königreich zurückkehren können – was kostspielige Änderungen der Aufenthaltskategorie für entsandte Mitarbeiter mit erneuerten Dokumenten im Ausland vermeidet.
Drittens werden mehrere technische Anpassungen an den im November eingeführten Regelungen zu Familie und Privatleben vorgenommen. Zudem wird die Verpflichtung für türkische Selbstständige wieder eingeführt, ausreichende finanzielle Mittel für Angehörige nachzuweisen – eine zuvor fehlende Regelung, die für Verwirrung bei den Personalabteilungen sorgte, die ehemalige ECAA-Mitarbeiter betreuen.
Arbeitgeber sollten ihre Checklisten für Entsendungen umgehend aktualisieren: Visa oder Transitbuchungen für Staatsangehörige von Nauru, die nach dem 9. Dezember um 15:00 Uhr GMT erfolgen, werden ohne Papier-Visum abgelehnt; Schweizer Dienstleistungsverträge sollten auf den Personalbedarf zum Jahresende 2025 überprüft werden; und EU-Mitarbeiter mit vorläufigem Status, die über die Weihnachtszeit reisen, sollten einen Nachweis über die Statuskontinuität mitführen.
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