
Die kantonale Freiheit der Schweiz, die Gebühren für Einbürgerungen festzulegen, hat stets zu einem Flickenteppich an Kosten geführt. Nun haben jedoch zwei der größten Städte des Landes beschlossen, den Schweizer Pass deutlich günstiger zu machen. Am 13. Dezember 2025 bestätigten die Kantone Basel-Stadt und Bern, dass sie ihre Verwaltungsgebühren für die ordentliche Einbürgerung ab dem 1. Januar 2026 um fast 40 Prozent senken werden. Basel-Stadt verlangt künftig 600 CHF statt 980 CHF, während Bern die Gebühr von 880 CHF auf 520 CHF reduziert.
Dieser Schritt folgt auf jahrelange Kritik der eidgenössischen Preisüberwacher, die von einer „Postleitzahlenlotterie“ sprechen, die wenig mit den tatsächlichen Bearbeitungskosten zu tun habe.
Im föderalen System der Schweiz erheben Bund, Kanton und Gemeinde jeweils eine Gebühr für jeden Einbürgerungsantrag. Der Bundesanteil ist auf 100 CHF begrenzt, doch die Kantone können ihre Tarife frei festlegen. Eine Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigte Gebühren von 350 CHF im Kanton Zug bis über 1.400 CHF im Tessin; Kritiker bemängeln, dass die fehlende Harmonisierung mobile Fachkräfte benachteilige, die sich in Kantonen mit hohen Gebühren niederlassen.
Basel und Bern begründen die Senkung mit Effizienzsteigerungen durch digitalisierte Fallbearbeitung und dem Wunsch, die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Personalverantwortliche berichten, dass die Ankündigung bereits in der Rekrutierung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger eine Rolle spielt, die bei der Wahl ihres Wohnorts in der Schweiz langfristige Niederlassungsoptionen abwägen.
Die breite Wirtschaft hofft, dass der Preisnachlass weitere Kantone zum Nachziehen bewegt. Swissmem, der Verband der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, bezeichnete eine harmonisierte und erschwingliche Einbürgerung als „Wettbewerbsfaktor“ und wies darauf hin, dass Führungskräfte aus den USA und Asien zunehmend nach dem Weg zum roten Pass fragen, der EU-weite Mobilität garantiert. Das Parlament hat sich bislang jedoch gegen eine bundesweite Obergrenze ausgesprochen und argumentiert, dass die kantonale Autonomie ein verfassungsmäßiges Prinzip sei.
Für globale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: Die Wahl des Standorts innerhalb der Schweiz kann die künftigen Einbürgerungskosten eines Mitarbeiters um mehrere tausend Franken beeinflussen. Arbeitgeber sollten die neuen Tarife von Basel und Bern in ihre Einsatzplanungen einbeziehen und die Änderungen an ausländische Mitarbeitende kommunizieren, die einen langfristigen Aufenthalt planen.
Dieser Schritt folgt auf jahrelange Kritik der eidgenössischen Preisüberwacher, die von einer „Postleitzahlenlotterie“ sprechen, die wenig mit den tatsächlichen Bearbeitungskosten zu tun habe.
Im föderalen System der Schweiz erheben Bund, Kanton und Gemeinde jeweils eine Gebühr für jeden Einbürgerungsantrag. Der Bundesanteil ist auf 100 CHF begrenzt, doch die Kantone können ihre Tarife frei festlegen. Eine Umfrage aus dem Jahr 2024 zeigte Gebühren von 350 CHF im Kanton Zug bis über 1.400 CHF im Tessin; Kritiker bemängeln, dass die fehlende Harmonisierung mobile Fachkräfte benachteilige, die sich in Kantonen mit hohen Gebühren niederlassen.
Basel und Bern begründen die Senkung mit Effizienzsteigerungen durch digitalisierte Fallbearbeitung und dem Wunsch, die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Personalverantwortliche berichten, dass die Ankündigung bereits in der Rekrutierung hochqualifizierter Drittstaatsangehöriger eine Rolle spielt, die bei der Wahl ihres Wohnorts in der Schweiz langfristige Niederlassungsoptionen abwägen.
Die breite Wirtschaft hofft, dass der Preisnachlass weitere Kantone zum Nachziehen bewegt. Swissmem, der Verband der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie, bezeichnete eine harmonisierte und erschwingliche Einbürgerung als „Wettbewerbsfaktor“ und wies darauf hin, dass Führungskräfte aus den USA und Asien zunehmend nach dem Weg zum roten Pass fragen, der EU-weite Mobilität garantiert. Das Parlament hat sich bislang jedoch gegen eine bundesweite Obergrenze ausgesprochen und argumentiert, dass die kantonale Autonomie ein verfassungsmäßiges Prinzip sei.
Für globale Mobilitätsteams ist die Botschaft klar: Die Wahl des Standorts innerhalb der Schweiz kann die künftigen Einbürgerungskosten eines Mitarbeiters um mehrere tausend Franken beeinflussen. Arbeitgeber sollten die neuen Tarife von Basel und Bern in ihre Einsatzplanungen einbeziehen und die Änderungen an ausländische Mitarbeitende kommunizieren, die einen langfristigen Aufenthalt planen.
Quelle: SWI swissinfo.ch