
Die Gewerkschaften im öffentlichen Sektor des Kantons Waadt haben am 5. Dezember ihren Arbeitskampf verschärft und den siebten Streiktag gegen die geplanten Budgetkürzungen von 305 Millionen CHF für 2026 ausgerufen. Während sich der Streik gegen ein breites Spektrum kantonaler Dienstleistungen richtet, sollten Personalabteilungen besonders beachten, dass auch die Migrationsstellen, die L- und B-Bewilligungen ausstellen, von den Einschränkungen betroffen sind.
Die Gewerkschaftsführer warnten, der Streik könnte „endlos“ werden, mit weiteren Massenmobilisierungen, die für den 9. Dezember geplant sind. Die kantonalen Behörden haben Mindestdienstleistungen aktiviert, räumen jedoch ein, dass Backoffice-Funktionen – darunter das Scannen und die kantonale Genehmigung von Anträgen für ausländische Arbeitskräfte – nur mit reduziertem Personal arbeiten.
Für Unternehmen, die internationale Mitarbeitende einstellen oder Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Waadt (Zentrum der Life-Science-Cluster rund um Lausanne) verlängern müssen, könnten sich die Bearbeitungszeiten über die üblichen 2 bis 4 Wochen hinaus verlängern. Auch die Lohnbuchhaltung sollte mit Verzögerungen bei der Ausstellung von Lohnbescheinigungen für Grenzgänger rechnen.
Arbeitgeber werden empfohlen, Anträge möglichst elektronisch einzureichen, großzügige Vorlaufzeiten einzuplanen und den umziehenden Mitarbeitenden gegenüber die Erwartungen klar zu kommunizieren. Innerbetriebliche Versetzte, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, können weiterhin unter der 120-Tage-Regel arbeiten, sollten jedoch bei Kontrollen einen Nachweis über die Antragstellung vorlegen.
Der Streik verdeutlicht zudem die Bedeutung des föderalen Systems der Schweiz: Selbst wenn auf Bundesebene Kontingente verfügbar sind, können kantonale Engpässe Projektzeitpläne erheblich stören – ein operatives Risiko, das bei der Planung von Mobilitätsbudgets oft unterschätzt wird.
Die Gewerkschaftsführer warnten, der Streik könnte „endlos“ werden, mit weiteren Massenmobilisierungen, die für den 9. Dezember geplant sind. Die kantonalen Behörden haben Mindestdienstleistungen aktiviert, räumen jedoch ein, dass Backoffice-Funktionen – darunter das Scannen und die kantonale Genehmigung von Anträgen für ausländische Arbeitskräfte – nur mit reduziertem Personal arbeiten.
Für Unternehmen, die internationale Mitarbeitende einstellen oder Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Waadt (Zentrum der Life-Science-Cluster rund um Lausanne) verlängern müssen, könnten sich die Bearbeitungszeiten über die üblichen 2 bis 4 Wochen hinaus verlängern. Auch die Lohnbuchhaltung sollte mit Verzögerungen bei der Ausstellung von Lohnbescheinigungen für Grenzgänger rechnen.
Arbeitgeber werden empfohlen, Anträge möglichst elektronisch einzureichen, großzügige Vorlaufzeiten einzuplanen und den umziehenden Mitarbeitenden gegenüber die Erwartungen klar zu kommunizieren. Innerbetriebliche Versetzte, die sich bereits in der Schweiz aufhalten, können weiterhin unter der 120-Tage-Regel arbeiten, sollten jedoch bei Kontrollen einen Nachweis über die Antragstellung vorlegen.
Der Streik verdeutlicht zudem die Bedeutung des föderalen Systems der Schweiz: Selbst wenn auf Bundesebene Kontingente verfügbar sind, können kantonale Engpässe Projektzeitpläne erheblich stören – ein operatives Risiko, das bei der Planung von Mobilitätsbudgets oft unterschätzt wird.
Quelle: SWI swissinfo.ch