
Neben der Entscheidung zur Familienzusammenführung hat der Hauptausschuss des Nationalrats die „Niederlassungsverordnung“ für 2025 verabschiedet, die die landesweite Quote für einwanderungsbeschränkte Kategorien festlegt. Für das Kalenderjahr 2025 wird Österreich maximal 5.616 quotenpflichtige Aufenthaltstitel ausstellen – ein Rückgang gegenüber 5.846 im Jahr 2024 und 5.951 im Jahr 2023.
Der Löwenanteil – 4.850 Plätze – ist für die familienbezogene Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (Angehörige von Daueraufenthaltsberechtigten) reserviert. Weitere 385 Plätze entfallen auf sogenannte „Privatiers“ (finanziell unabhängige Rentner oder Personen mit eigenem Vermögen), 89 auf Inhaber eines bestehenden „Langzeit-EU-Aufenthaltstitels“ aus einem anderen Mitgliedstaat, die nach Österreich ziehen möchten, und 292 auf Angehörige, die eine bestehende Aufenthaltsgenehmigung in eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus umwandeln.
Die Regierung begründet die Reduzierung um 230 Plätze mit einer geringeren Nachfrage aus den Bundesländern Niederösterreich und Steiermark; beide hatten angesichts des angespannten Wohnungsmarktes kleinere Familiennachzugsquoten gefordert. Migrationsrechtler weisen darauf hin, dass die Obergrenze nicht für arbeitsmarktbezogene Zugangswege wie die reguläre Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselkräfte oder die EU-Blaukarte gilt, warnen jedoch, dass die strengeren Familienquoten indirekt die Anwerbung von Fachkräften für multinationale Unternehmen erschweren könnten, deren Mitarbeiter später Angehörige nachholen möchten.
Antragsteller in quotenpflichtigen Kategorien müssen so früh wie möglich einen Termin sichern, sobald die Landesfenster im Januar öffnen, da die Plätze nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden und erfahrungsgemäß innerhalb weniger Stunden ausgebucht sind. Arbeitgeber, die ältere Eltern oder finanziell unabhängige Partner sponsern, sollten jetzt mit der Zusammenstellung der Unterlagen beginnen, einschließlich Nachweis eines stabilen Einkommens (derzeit netto 2.009,85 € pro Paar) und umfassender Krankenversicherung. Wer keinen Quotenplatz erhält, muss bis 2026 warten oder gegebenenfalls einen anderen Visatyp beantragen.
Für Global Mobility Manager lautet die Botschaft klar: Die reduzierte Quote in die Umzugsplanung einbeziehen, Kandidaten frühzeitig vorsortieren und eng mit den österreichischen Konsulaten zusammenarbeiten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Das Innenministerium wird voraussichtlich noch vor Jahresende die landesspezifischen Unterquoten und Öffnungstermine veröffentlichen; HR-Teams sollten diese Informationen aufmerksam verfolgen und die Mitarbeitenden entsprechend informieren.
Der Löwenanteil – 4.850 Plätze – ist für die familienbezogene Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (Angehörige von Daueraufenthaltsberechtigten) reserviert. Weitere 385 Plätze entfallen auf sogenannte „Privatiers“ (finanziell unabhängige Rentner oder Personen mit eigenem Vermögen), 89 auf Inhaber eines bestehenden „Langzeit-EU-Aufenthaltstitels“ aus einem anderen Mitgliedstaat, die nach Österreich ziehen möchten, und 292 auf Angehörige, die eine bestehende Aufenthaltsgenehmigung in eine Rot-Weiß-Rot-Karte Plus umwandeln.
Die Regierung begründet die Reduzierung um 230 Plätze mit einer geringeren Nachfrage aus den Bundesländern Niederösterreich und Steiermark; beide hatten angesichts des angespannten Wohnungsmarktes kleinere Familiennachzugsquoten gefordert. Migrationsrechtler weisen darauf hin, dass die Obergrenze nicht für arbeitsmarktbezogene Zugangswege wie die reguläre Rot-Weiß-Rot-Karte für Schlüsselkräfte oder die EU-Blaukarte gilt, warnen jedoch, dass die strengeren Familienquoten indirekt die Anwerbung von Fachkräften für multinationale Unternehmen erschweren könnten, deren Mitarbeiter später Angehörige nachholen möchten.
Antragsteller in quotenpflichtigen Kategorien müssen so früh wie möglich einen Termin sichern, sobald die Landesfenster im Januar öffnen, da die Plätze nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben werden und erfahrungsgemäß innerhalb weniger Stunden ausgebucht sind. Arbeitgeber, die ältere Eltern oder finanziell unabhängige Partner sponsern, sollten jetzt mit der Zusammenstellung der Unterlagen beginnen, einschließlich Nachweis eines stabilen Einkommens (derzeit netto 2.009,85 € pro Paar) und umfassender Krankenversicherung. Wer keinen Quotenplatz erhält, muss bis 2026 warten oder gegebenenfalls einen anderen Visatyp beantragen.
Für Global Mobility Manager lautet die Botschaft klar: Die reduzierte Quote in die Umzugsplanung einbeziehen, Kandidaten frühzeitig vorsortieren und eng mit den österreichischen Konsulaten zusammenarbeiten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Das Innenministerium wird voraussichtlich noch vor Jahresende die landesspezifischen Unterquoten und Öffnungstermine veröffentlichen; HR-Teams sollten diese Informationen aufmerksam verfolgen und die Mitarbeitenden entsprechend informieren.
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