
Die Koalitionsregierung Österreichs hat die umfassendste Reform ihres Flaggschiff-Systems für Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen, der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR-Karte), seit dessen Einführung im Jahr 2011 vorgestellt. Nach der Kabinettssitzung am 10. Dezember bestätigte Staatssekretär für Bürokratieabbau, Josef Schellhorn, dass alle Anträge für die RWR-Karte künftig über eine vollständig digitale, zentrale Plattform abgewickelt werden, die gemeinsam von der Wirtschaftskammer Österreich und dem Arbeitsmarktservice (AMS) betrieben wird.
Im neuen Modell laden Arbeitgeber Verträge, Nachweise über Qualifikationen und Gehaltsdaten auf ein einziges Portal hoch, das die Unterlagen automatisch an alle beteiligten Behörden weiterleitet. Die Regierung will die Bearbeitungszeiten von derzeit drei bis sechs Monaten auf eine garantierte Frist von acht Wochen verkürzen. Ein Schnellverfahren soll zudem Branchen mit akuten Fachkräftemangel – etwa Halbleiterbetriebe in Kärnten oder die alpine Gastronomie in Tirol – ermöglichen, einen vorübergehenden Fast-Track-Status zu beantragen.
Ebenso wichtig ist die geplante Modernisierung der Punktetabelle, die die Voraussetzungen für die RWR-Karte regelt. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen, die bei der Erstellung der Tabelle 2019 noch nicht existierten – wie DevOps-Ingenieure, Wasserstofftechniker oder KI-Sicherheitsspezialisten – werden endlich anerkannt. Die Liste der Mangelberufe soll künftig laufend aktualisiert werden, statt nur einmal jährlich.
Multinationale Unternehmen begrüßten die Reform, da lange Bearbeitungszeiten sie bisher zwangen, kurzfristige Schengen-Business-Visa und teure Pendelrotationen einzusetzen, um Projekte am Laufen zu halten. Die Reform verspricht, diese Übergangslösungen zu reduzieren, doch Personalabteilungen müssen ihre Datenprozesse überprüfen: Behörden erwarten, dass Verträge, Gehaltsabrechnungen und Qualifikationsnachweise künftig in maschinenlesbaren Formaten eingereicht werden, sobald das Portal in Betrieb geht.
Ein Gesetzesentwurf wird im ersten Quartal 2026 zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt, die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Bis dahin müssen Unternehmen weiterhin nach den bestehenden Regeln beantragen, können aber bereits ihre internen Systeme auf die künftige Schnittstelle vorbereiten. Auch die Gehaltsstrukturen sollten vor der jährlichen Indexierung am 1. Januar 2026 überprüft werden, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter weiterhin die höheren Anforderungen erfüllen.
Im neuen Modell laden Arbeitgeber Verträge, Nachweise über Qualifikationen und Gehaltsdaten auf ein einziges Portal hoch, das die Unterlagen automatisch an alle beteiligten Behörden weiterleitet. Die Regierung will die Bearbeitungszeiten von derzeit drei bis sechs Monaten auf eine garantierte Frist von acht Wochen verkürzen. Ein Schnellverfahren soll zudem Branchen mit akuten Fachkräftemangel – etwa Halbleiterbetriebe in Kärnten oder die alpine Gastronomie in Tirol – ermöglichen, einen vorübergehenden Fast-Track-Status zu beantragen.
Ebenso wichtig ist die geplante Modernisierung der Punktetabelle, die die Voraussetzungen für die RWR-Karte regelt. Berufsbezeichnungen und Qualifikationen, die bei der Erstellung der Tabelle 2019 noch nicht existierten – wie DevOps-Ingenieure, Wasserstofftechniker oder KI-Sicherheitsspezialisten – werden endlich anerkannt. Die Liste der Mangelberufe soll künftig laufend aktualisiert werden, statt nur einmal jährlich.
Multinationale Unternehmen begrüßten die Reform, da lange Bearbeitungszeiten sie bisher zwangen, kurzfristige Schengen-Business-Visa und teure Pendelrotationen einzusetzen, um Projekte am Laufen zu halten. Die Reform verspricht, diese Übergangslösungen zu reduzieren, doch Personalabteilungen müssen ihre Datenprozesse überprüfen: Behörden erwarten, dass Verträge, Gehaltsabrechnungen und Qualifikationsnachweise künftig in maschinenlesbaren Formaten eingereicht werden, sobald das Portal in Betrieb geht.
Ein Gesetzesentwurf wird im ersten Quartal 2026 zur öffentlichen Stellungnahme vorgelegt, die Umsetzung ist für die zweite Jahreshälfte geplant. Bis dahin müssen Unternehmen weiterhin nach den bestehenden Regeln beantragen, können aber bereits ihre internen Systeme auf die künftige Schnittstelle vorbereiten. Auch die Gehaltsstrukturen sollten vor der jährlichen Indexierung am 1. Januar 2026 überprüft werden, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter weiterhin die höheren Anforderungen erfüllen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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