
Multinationale Unternehmen mit Fabriken an den Grenzen Österreichs begrüßen einen neuen Einwanderungsweg, der am 1. Dezember 2025 stillschweigend in Kraft getreten ist. Die Grenzgängerbewilligung ermöglicht es Drittstaatsangehörigen mit dauerhaftem Wohnsitz in der Slowakei, Tschechien, Ungarn oder Slowenien, einen regulären Arbeitsvertrag in einem österreichischen Bezirk mit direkter Grenznähe zu ihrem Wohnsitzland zu halten.
Der Steuer- und Einwanderungsberater EY bestätigte die Maßnahme in einem Alert vom 9. Dezember und stellte fest, dass Österreich bisher eine Ausnahme war: Während die EU-Freizügigkeitsregeln bereits für Staatsbürger der Mitgliedstaaten gelten, gab es für Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in einem Nachbar-EU-Land keinen vereinfachten Weg, die Grenze zur Arbeit zu überqueren. Unternehmen griffen daher auf komplexe Entsendestrukturen zurück oder führten parallel zwei Gehaltsabrechnungen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind bewusst eng gefasst. Antragsteller müssen nachweisen: (1) ein unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht im Heimatland; (2) einen österreichischen Arbeitsplatz in einem angrenzenden Bezirk; (3) einen positiven Arbeitsmarkt-Test der Public Employment Service, der belegt, dass kein geeigneter lokaler Bewerber verfügbar ist; und (4) tägliche oder wöchentliche Pendelmuster. Die Bewilligung ist zwei Jahre gültig und kann verlängert werden, solange die Grenzgängerbedingungen bestehen.
Für Arbeitgeber liegt der Vorteil klar auf der Hand: Sie können auf erfahrene Mitarbeiter zurückgreifen, die ihren Wohnsitz und ihre Steuerpflicht im Heimatland behalten möchten, aber nahe genug wohnen, um zu pendeln. Automobilzulieferer an der slowakischen Grenze, Mikrochip-Hersteller nahe der tschechischen Grenze und Logistikunternehmen rund um Nickelsdorf werden voraussichtlich zu den ersten Nutzern gehören. HR-Teams sollten sich jedoch auf detaillierte Compliance-Prüfungen einstellen; die Behörden werden Ein- und Ausreisestempel sowie Gehaltsdaten überwachen, um sicherzustellen, dass „Grenzgänger“ nicht heimlich nach Wien umziehen.
Praktische nächste Schritte sind die Aktualisierung der Entsendepolitik, die Einrichtung grenzüberschreitender Gehaltsabrechnungen und die Aufklärung der Pendler über den Krankenversicherungsschutz. Da die neue Bewilligung weiterhin der üblichen Quote für die Beschäftigung von Ausländern unterliegt, ist eine frühzeitige Antragstellung im neuen Jahr ratsam.
Der Steuer- und Einwanderungsberater EY bestätigte die Maßnahme in einem Alert vom 9. Dezember und stellte fest, dass Österreich bisher eine Ausnahme war: Während die EU-Freizügigkeitsregeln bereits für Staatsbürger der Mitgliedstaaten gelten, gab es für Drittstaatsangehörige mit dauerhaftem Wohnsitz in einem Nachbar-EU-Land keinen vereinfachten Weg, die Grenze zur Arbeit zu überqueren. Unternehmen griffen daher auf komplexe Entsendestrukturen zurück oder führten parallel zwei Gehaltsabrechnungen.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind bewusst eng gefasst. Antragsteller müssen nachweisen: (1) ein unbefristetes Aufenthalts- und Arbeitsrecht im Heimatland; (2) einen österreichischen Arbeitsplatz in einem angrenzenden Bezirk; (3) einen positiven Arbeitsmarkt-Test der Public Employment Service, der belegt, dass kein geeigneter lokaler Bewerber verfügbar ist; und (4) tägliche oder wöchentliche Pendelmuster. Die Bewilligung ist zwei Jahre gültig und kann verlängert werden, solange die Grenzgängerbedingungen bestehen.
Für Arbeitgeber liegt der Vorteil klar auf der Hand: Sie können auf erfahrene Mitarbeiter zurückgreifen, die ihren Wohnsitz und ihre Steuerpflicht im Heimatland behalten möchten, aber nahe genug wohnen, um zu pendeln. Automobilzulieferer an der slowakischen Grenze, Mikrochip-Hersteller nahe der tschechischen Grenze und Logistikunternehmen rund um Nickelsdorf werden voraussichtlich zu den ersten Nutzern gehören. HR-Teams sollten sich jedoch auf detaillierte Compliance-Prüfungen einstellen; die Behörden werden Ein- und Ausreisestempel sowie Gehaltsdaten überwachen, um sicherzustellen, dass „Grenzgänger“ nicht heimlich nach Wien umziehen.
Praktische nächste Schritte sind die Aktualisierung der Entsendepolitik, die Einrichtung grenzüberschreitender Gehaltsabrechnungen und die Aufklärung der Pendler über den Krankenversicherungsschutz. Da die neue Bewilligung weiterhin der üblichen Quote für die Beschäftigung von Ausländern unterliegt, ist eine frühzeitige Antragstellung im neuen Jahr ratsam.
Quelle: EY Global Tax News