
Die wöchentliche Sitzung des französischen Ministerrats am 17. Dezember 2025 hat einen Gesetzentwurf gebilligt, der die Ratifizierung eines bilateralen Rückübernahmeabkommens mit Kasachstan ermöglicht.
Der am 5. November 2024 in Paris unterzeichnete Vertrag sieht beschleunigte Verfahren zur Identifizierung und Rückführung französischer, kasachischer und Drittstaatsangehöriger vor, die die Einreise- oder Aufenthaltsbedingungen in einem der beiden Länder nicht mehr erfüllen. Demnach muss der Staat, der die Rückübernahme beantragt, innerhalb von sechs Arbeitstagen Identitätsnachweise vorlegen und den Transfer der betreffenden Person innerhalb von 30 Tagen nach Annahme organisieren, um langwierige Haftzeiten zu vermeiden. Das Abkommen regelt zudem Transitvorgänge für Rückführungsflüge, die über das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei führen.
Für französische Arbeitgeber signalisiert die Initiative eine härtere Gangart gegen irreguläre Migration im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2026. Führungskräfte, die Mitarbeiter zwischen Paris und Almaty versetzen, sollten sicherstellen, dass die Arbeitserlaubnisdokumente lückenlos sind, da ein Überschreiten der Aufenthaltsdauer nun schnellere Abschiebungen nach sich ziehen kann. Gleichzeitig könnte das Abkommen die Rückkehr kasachischer Entsandter nach Projektabschluss erleichtern und so Verwaltungsaufwand reduzieren.
Praktisch sollten Mobility-Manager ihre Compliance-Checklisten für kasachische Staatsangehörige in Frankreich überprüfen und Reisende über die verschärften Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie an französischen Übersee-Flughäfen informieren. Unternehmen, die auf kurzfristige Projektvisa angewiesen sind, sollten ab Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich Mitte 2026, längere Vorlaufzeiten für Sicherheitsinterviews oder biometrische Kontrollen einplanen.
Der am 5. November 2024 in Paris unterzeichnete Vertrag sieht beschleunigte Verfahren zur Identifizierung und Rückführung französischer, kasachischer und Drittstaatsangehöriger vor, die die Einreise- oder Aufenthaltsbedingungen in einem der beiden Länder nicht mehr erfüllen. Demnach muss der Staat, der die Rückübernahme beantragt, innerhalb von sechs Arbeitstagen Identitätsnachweise vorlegen und den Transfer der betreffenden Person innerhalb von 30 Tagen nach Annahme organisieren, um langwierige Haftzeiten zu vermeiden. Das Abkommen regelt zudem Transitvorgänge für Rückführungsflüge, die über das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Partei führen.
Für französische Arbeitgeber signalisiert die Initiative eine härtere Gangart gegen irreguläre Migration im Vorfeld der Präsidentschaftswahl 2026. Führungskräfte, die Mitarbeiter zwischen Paris und Almaty versetzen, sollten sicherstellen, dass die Arbeitserlaubnisdokumente lückenlos sind, da ein Überschreiten der Aufenthaltsdauer nun schnellere Abschiebungen nach sich ziehen kann. Gleichzeitig könnte das Abkommen die Rückkehr kasachischer Entsandter nach Projektabschluss erleichtern und so Verwaltungsaufwand reduzieren.
Praktisch sollten Mobility-Manager ihre Compliance-Checklisten für kasachische Staatsangehörige in Frankreich überprüfen und Reisende über die verschärften Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen sowie an französischen Übersee-Flughäfen informieren. Unternehmen, die auf kurzfristige Projektvisa angewiesen sind, sollten ab Inkrafttreten des Gesetzes, voraussichtlich Mitte 2026, längere Vorlaufzeiten für Sicherheitsinterviews oder biometrische Kontrollen einplanen.