Finnlands neues Staatsbürgerschaftsgesetz tritt in Kraft: 100 % digitale Anträge, strengere Kriterien
Daueraufenthalt in Finnland jetzt mit sechs Jahren und Sprachkenntnissen erforderlich
Reform des Arbeitsuchenden-Services im Parlament verabschiedet: Neue Regeln für ausländische Fachkräfte ab 1. Januar 2026
Neueste Nachrichten
Finnische Regierung plant höhere finanzielle Anforderungen und Sprachtests für Nicht-EU-Studierende
Finnland will die monatliche Einkommensgrenze auf 850 Euro anheben, die Familienzusammenführung um ein Jahr verschieben und für Nicht-EU-Studierende einen Sprachtest einführen – so sieht ein am 18. Dezember 2025 vorgestellter Gesetzesentwurf vor. Die Regierung begründet die Maßnahmen mit dem Kampf gegen Ausbeutung und der Sicherstellung realistischer Budgetplanung, während Universitäten vor möglichen Rückgängen bei den Einschreibungen warnen.
Finnland klärt Regel zur vorübergehenden Schutzgewährung: Kein „zweiter Aufenthaltstitel“ für Inhaber aus anderen EU-Staaten
Finnland wird Anträge auf vorübergehenden Schutz von Personen ablehnen, die diesen Status bereits in einem anderen EU-Land besitzen, teilten Beamte des Innenministeriums am 18. Dezember 2025 mit. Dieser Schritt entspricht den EU-Vorschriften, soll „Permit Shopping“ eindämmen und bedeutet, dass Arbeitgeber bei der Verlegung von geflüchteten Fachkräften nach Finnland reguläre Arbeitsvisa organisieren müssen.
Neues Staatsbürgerschaftsgesetz in Finnland tritt in Kraft: Vollständig digitale Anträge und strengere Voraussetzungen eingeführt
Das neu überarbeitete Staatsbürgerschaftsgesetz Finnlands trat am 17. Dezember 2025 in Kraft. Alle Anträge sind nun ausschließlich digital einzureichen, und die Antragsteller müssen zwei Jahre lang ein stabiles Einkommen ohne Sozialleistungen nachweisen, strengere Überprüfungen des Strafregisters bestehen und bei schweren Straftaten mit dem Entzug der Staatsbürgerschaft rechnen. Mobilitätsteams müssen die Anspruchsberechtigung ausländischer Mitarbeiter umgehend neu bewerten, da Anträge, die nach heute eingereicht werden, deutlich höhere Hürden zu überwinden haben.
Verschärfte Regeln für Daueraufenthalt: Sechs Jahre Aufenthalt und Sprachnachweis jetzt Pflicht
Ab dem 17. Dezember 2025 müssen Antragsteller auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis sechs Jahre rechtmäßigen Aufenthalt nachweisen (bisher vier), Finnisch- oder Schwedischkenntnisse auf A2-Niveau sowie eine zweijährige Berufstätigkeit vorweisen. Zeiten mit einer Studienerlaubnis reichen künftig nicht mehr aus, es sei denn, sie werden von einer anschließenden Beschäftigung gefolgt. Zudem kann ein Auslandsaufenthalt von zwei Jahren zum Verlust der Aufenthaltserlaubnis führen. Unternehmen sind verpflichtet, frühzeitig Sprachförderung anzubieten und Abwesenheiten genau zu dokumentieren.
Finnland unterstützt neue EU-Schnellverfahren zur Wiedereinführung von Visa, ab heute in Kraft
Eine überarbeitete EU-Regel, die die Aussetzung der visafreien Einreise deutlich erleichtert, trat am 17. Dezember 2025 in Kraft. Finnland setzte sich für die Änderung ein, um möglichen hybriden Migrationsbewegungen entgegenzuwirken, und kann nun innerhalb weniger Tage eine EU-weite Wiedereinführung von Visa beantragen. Unternehmen sollten den Reise-Status ihrer Mitarbeiter aus visafreien Ländern, die die neuen niedrigeren Schwellenwerte erreichen, überprüfen.
Gipfeltreffen zur „Östlichen Flanke“ in Helsinki rückt hybride Migration und Grenzsicherheit in den Fokus der EU
Die EU-Grenzstaaten trafen sich am 16. und 17. Dezember in Helsinki, um eine Strategie für die „Östliche Flanke“ zu entwickeln, die Verteidigungsausgaben mit strengeren Maßnahmen gegen hybride Migrationsmethoden verbindet. Die gemeinsame Erklärung erhöht den Druck auf mehr EU-Mittel, intelligente Grenztechnologien und eine mögliche schrittweise Wiedereröffnung der geschlossenen östlichen Grenze Finnlands – Themen, die die Mobilität und Logistik bis 2026 maßgeblich beeinflussen werden.
Reform des Arbeitsuchenden-Services verabschiedet: Auswirkungen auf ausländische Fachkräfte ab 1. Januar 2026
Das Parlament hat am 17. Dezember 2025 die Reform der TYKE-Arbeitsvermittlungsdienste verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Arbeitssuchende – einschließlich ausländischer Einwohner – neue digitale Profiling-Verfahren, längere Erstgesprächsfristen, verbindliche Jobangebote und strengere Leistungssanktionen. Arbeitgeber müssen die neuen Vorgaben in ihre Einstellungs- und Kündigungsprozesse integrieren, um die Einhaltung der Regeln bei ausländischen Mitarbeitenden sicherzustellen.