1. Globale Mobilitätsnachrichten
  2. /
  3. Polen
  4. /
  5. Starker Schneefall legt Flughafen Krakau lahm; Jet2 leitet Urlaubsflüge aus Großbritannien nach Warschau um

Starker Schneefall legt Flughafen Krakau lahm; Jet2 leitet Urlaubsflüge aus Großbritannien nach Warschau um

Dez. 23, 2025
·
Starker Schneefall legt Flughafen Krakau lahm; Jet2 leitet Urlaubsflüge aus Großbritannien nach Warschau um
Ein kräftiger arktischer Frontdurchzug fegte am Wochenende über Südpolen hinweg und brachte in der Woiwodschaft Kleinpolen mehr als 30 cm Schnee. Dies zwang den internationalen Flughafen Krakau John Paul II (KRK), den Betrieb zum zweiten Mal in Folge einzustellen. Die Flughafenleitung schloss die einzige Start- und Landebahn erstmals spät am Samstagabend, nachdem Enteisungsflüssigkeit gegen die schnell wachsende Eisbildung wirkungslos blieb. Am Sonntagmorgen konnten die Schneepflüge den Whiteout-Bedingungen nicht mehr folgen, und die Sichtweite fiel unter das für Starts erforderliche Minimum von 550 Metern, was zu einer vollständigen Einstellung des kommerziellen Flugverkehrs führte.

Die Schließung traf mitten in die vorweihnachtliche Reisewelle. Die britische Freizeitfluggesellschaft Jet2 leitete drei ausgebuchte Boeing 737-Flüge – LS949 aus Manchester, LS1901 aus Newcastle und LS113 aus Glasgow – zum 295 km nördlich gelegenen Flughafen Warschau Chopin um. Ankommende Urlauber wurden mit Bussen zu Hotels in Krakau gebracht, während Passagiere mit Abflug in Krakau Übernachtungen in Warschau oder kostenfreie Umbuchungen angeboten bekamen. Auch LOT Polish Airlines und Wizz Air sagten mehrere Flüge ab oder leiteten sie um und warnten ihre Kunden vor anhaltenden Verspätungen bis Dienstag.

Starker Schneefall legt Flughafen Krakau lahm; Jet2 leitet Urlaubsflüge aus Großbritannien nach Warschau um


Nach EU-Verordnung 261/2004 gelten extreme Wetterbedingungen als „außergewöhnliche Umstände“, weshalb keine finanzielle Entschädigung gezahlt wird. Die Fluggesellschaften sind jedoch verpflichtet, Fürsorgeleistungen wie Mahlzeiten, Telefonate, Hotelunterkünfte und alternative Transportmittel bereitzustellen. Mobilitätsmanager, deren Mitarbeiter Polen durchqueren, sollten die Airline-Apps im Auge behalten und Notfallpläne für Bahn- oder Straßenverkehr zwischen Krakau und Warschau vorbereiten.

Die Störung unterstreicht die Bedeutung diversifizierter Flughafenoptionen für Geschäftsreisende. Warschau nimmt derzeit den Großteil der umgeleiteten Flüge auf, doch auch Katowice, Breslau und Rzeszów akzeptieren ungeplante Ankünfte, was die Bodenabfertigungskapazitäten in der Hochsaison auf die Probe stellt. Reisesicherheits-Teams sollten ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass Bahntickets bei Wetterereignissen oft schnell ausverkauft sind; frühzeitige Buchungen über PKP Intercity oder private Busunternehmen können Last-Minute-Stress vermeiden.

Meteorologen sagen voraus, dass die Temperaturen bis Donnerstag unter dem Gefrierpunkt bleiben, was weitere betriebliche Herausforderungen wahrscheinlich macht. Der Flughafen Krakau kündigt an, „so bald wie möglich“ wieder zu öffnen, sobald die Bahnverhältnisse es zulassen, rät Passagieren jedoch, vor Anreise den Flugstatus zu prüfen. Unternehmen mit zeitkritischen Sendungen sollten den Straßentransport oder eine Umleitung zu weniger betroffenen Flughäfen in Betracht ziehen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

Wie VisaHQ helfen kann

VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Polen.

Visa- und Einwanderungsteam @ VisaHQ

Das Expertenteam für Visa und Einwanderung von VisaHQ hilft Einzelpersonen und Unternehmen, die globalen Reise-, Arbeits- und Aufenthaltsanforderungen zu bewältigen. Wir kümmern uns um die Dokumentenvorbereitung, die Einreichung von Anträgen, die Koordination mit Regierungsbehörden und alle Aspekte, die notwendig sind, um schnelle, konforme und stressfreie Genehmigungen zu gewährleisten.

Redaktionelle Richtlinien
×