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Ausschuss für Rechte von UK- und EU-Bürgern warnt vor Automatisierungsproblemen und Lücken im EUSS

Dez. 23, 2025
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Ausschuss für Rechte von UK- und EU-Bürgern warnt vor Automatisierungsproblemen und Lücken im EUSS
Die britische Regierung und die Europäische Kommission veröffentlichten am 22. Dezember eine gemeinsame Erklärung nach dem 17. Treffen des Sonderausschusses für Bürgerrechte des Austrittsabkommens, das am 18. Dezember in London stattfand. Die Vertreter begrüßten Fortschritte bei der sogenannten „True and Extra Cohort“-Regelung, die im Border Security, Asylum and Immigration Act 2025 verankert ist und den rechtmäßigen Aufenthalt bestimmter Inhaber des EU-Ansiedlungsprogramms (EUSS) klärt.

Beide Seiten äußerten jedoch Besorgnis über die langsame Umwandlung des vorläufigen Aufenthaltsstatus in den vollen Niederlassungsstatus. Die EU wies darauf hin, dass „erhebliche Zahlen“ von EU-Bürgern noch keinen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten haben, während das Vereinigte Königreich Bedenken hinsichtlich der Ausstellung und Ablehnung von Dokumenten für britische Staatsangehörige in einigen Mitgliedstaaten äußerte.

Ausschuss für Rechte von UK- und EU-Bürgern warnt vor Automatisierungsproblemen und Lücken im EUSS


Im Ausschuss wurde berichtet, dass viele automatisierte Statusverlängerungen noch nicht bei Vermietern und Arbeitgebern angekommen sind, die den digitalen „Right-to-Work“-Dienst nutzen. Dies führt weiterhin zu Ausweiskontrollen und in einigen Fällen zu Mietverweigerungen. Die EU forderte zudem Garantien, dass die zweite Phase der Automatisierung der Grenzdaten „notwendige verfahrensrechtliche Schutzmaßnahmen“ beinhalten wird.

Für Arbeitgeber ist die Botschaft klar: Personalabteilungen sollten nicht davon ausgehen, dass jeder EU-Mitarbeiter mit vorläufigem Status automatisch umgewandelt wurde. Regelmäßige „Right-to-Work“-Prüfungen bis April 2026 bleiben unerlässlich. Ebenso könnten britische Entsendete in der EU mit Verzögerungen bei der Bearbeitung rechnen, bis die Abläufe in den Mitgliedstaaten angepasst sind. Der Ausschuss wird im Frühjahr 2026 erneut tagen, doch Mobilitätsmanager in Unternehmen werden dringend empfohlen, bereits zu Jahresbeginn Compliance-Checks durchzuführen.
Quelle: GOV.UK

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