
Ab dem 1. Januar 2026 müssen die meisten Nicht-EU-Bürger, die eine mehrjährige Aufenthaltskarte, eine 10-Jahres-Residentenkarte oder die französische Staatsbürgerschaft beantragen, zunächst eine 40-Fragen-Multiple-Choice-Prüfung zum Thema Staatsbürgerkunde bestehen, bestätigte das Innenministerium am 30. Dezember. Die Kandidaten haben 45 Minuten Zeit, um mindestens 80 Prozent der Fragen zu Themen wie republikanischen Werten, Institutionen und dem täglichen bürgerschaftlichen Leben richtig zu beantworten.
Diese neue Prüfung kommt zusätzlich zu den bestehenden Französisch-Sprachanforderungen hinzu: Niveau A2 für vierjährige Karten, B1 für 10-Jahres-Karten und B2 für die Einbürgerung. Behörden betonen, dass der doppelte Test eine „echte Integration“ sicherstellen soll und nicht nur die sprachlichen Fähigkeiten prüft. Erfolgreiche Kandidaten müssen das staatsbürgerliche Modul bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltstitel nicht erneut ablegen.
Zur Praxis: Die Präfekturen rechnen mit anfänglichen Rückständen, Paris und Lyon berichten bereits von dreimonatigen Wartezeiten für Prüfungstermine. Arbeitgeber, die Talent-Passport-Inhaber oder EU-Blue-Card-Besitzer beschäftigen, sollten pro Bewerber etwa 600 Euro für Vorbereitungskurse und Prüfungsgebühren einplanen. Personalverantwortliche werden geraten, die Prüfungstermine frühzeitig im Umzugsprozess zu planen, um die Erteilung von Familienzusammenführungsvisa nicht zu gefährden.
Kritiker bemängeln, dass die Anforderungen zu hoch sind und die administrative Unsicherheit für fast drei Millionen Ausländer mit vorläufigen Papieren verlängern könnten. Interessenvertretungen warnen zudem, dass die ausschließlich auf Französisch verfügbaren Fragen ältere Migranten und Arbeiter in handwerklichen Berufen benachteiligen könnten.
Dennoch bringt die Maßnahme Frankreich in Einklang mit Nachbarländern wie Deutschland und den Niederlanden, die ebenfalls Staatsbürgerkundetests für den langfristigen Aufenthaltsstatus verlangen. Ausländische Bewohner, die die Prüfung bestehen, profitieren von reibungsloseren Verlängerungen und letztlich von einer EU-weiten Mobilität nach der Einbürgerung.
Diese neue Prüfung kommt zusätzlich zu den bestehenden Französisch-Sprachanforderungen hinzu: Niveau A2 für vierjährige Karten, B1 für 10-Jahres-Karten und B2 für die Einbürgerung. Behörden betonen, dass der doppelte Test eine „echte Integration“ sicherstellen soll und nicht nur die sprachlichen Fähigkeiten prüft. Erfolgreiche Kandidaten müssen das staatsbürgerliche Modul bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltstitel nicht erneut ablegen.
Zur Praxis: Die Präfekturen rechnen mit anfänglichen Rückständen, Paris und Lyon berichten bereits von dreimonatigen Wartezeiten für Prüfungstermine. Arbeitgeber, die Talent-Passport-Inhaber oder EU-Blue-Card-Besitzer beschäftigen, sollten pro Bewerber etwa 600 Euro für Vorbereitungskurse und Prüfungsgebühren einplanen. Personalverantwortliche werden geraten, die Prüfungstermine frühzeitig im Umzugsprozess zu planen, um die Erteilung von Familienzusammenführungsvisa nicht zu gefährden.
Kritiker bemängeln, dass die Anforderungen zu hoch sind und die administrative Unsicherheit für fast drei Millionen Ausländer mit vorläufigen Papieren verlängern könnten. Interessenvertretungen warnen zudem, dass die ausschließlich auf Französisch verfügbaren Fragen ältere Migranten und Arbeiter in handwerklichen Berufen benachteiligen könnten.
Dennoch bringt die Maßnahme Frankreich in Einklang mit Nachbarländern wie Deutschland und den Niederlanden, die ebenfalls Staatsbürgerkundetests für den langfristigen Aufenthaltsstatus verlangen. Ausländische Bewohner, die die Prüfung bestehen, profitieren von reibungsloseren Verlängerungen und letztlich von einer EU-weiten Mobilität nach der Einbürgerung.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News