
Frankreich hat das Jahr mit einer Schlagzeile abschließend Änderung seines wichtigsten Arbeitserlaubnisverfahrens beendet. Eine ministerielle Anordnung, die am 29. August im Journal Officiel veröffentlicht, aber erst am 30. und 31. Dezember breit kommuniziert wurde, legt das Referenzgehalt für die Aufenthaltserlaubnis „Talent – Qualifizierter Mitarbeiter“ auf 39.582 Euro brutto pro Jahr fest – etwa 8 Prozent unter dem bisherigen Richtwert von 1,5 × SMIC. Die Änderung, die durch mehrere Präfektur-Rundschreiben bestätigt wurde, gilt für alle neuen Anträge ab dem 31. Dezember sowie für noch nicht entschiedene laufende Verfahren.
Hintergrund: Die Talent-Erlaubnis wurde 2016 eingeführt, um hochqualifizierte Drittstaatsangehörige im Wettbewerb mit der deutschen EU Blue Card und dem niederländischen Programm für Hochqualifizierte anzuziehen. Bisher richtete sich das zu zahlende Gehalt jährlich nach dem französischen Mindestlohn (SMIC), was für Personalabteilungen eine sich ständig ändernde Compliance-Vorgabe bedeutete. Mit der Umstellung auf eine einheitliche landesweite Summe, basierend auf dem Durchschnittsverdienst, schafft die Regierung Planbarkeit und einen Schlagzeilensatz, der unter der deutschen Blue-Card-Grenze von 43.800 Euro liegt.
Praktische Auswirkungen: Multinationale Unternehmen können pro entsandtem Mitarbeiter rund 3.500 Euro Arbeitskosten im Jahr gegenüber den 2024er Gehaltspaketen einsparen. Vor Jahresende ausgestellte Stellenangebote, die den höheren Schwellenwert genannt haben, können ohne Neustart der 30-tägigen Frist der Arbeitsinspektion neu ausgestellt werden, sofern die Bruttosumme weiterhin den sektoralen Tarifvertrags-Mindestlöhnen entspricht. Gehaltsabrechnungsmanager müssen jedoch die branchenspezifischen Gehaltsskalen im Auge behalten, da diese den Talent-Mindestlohn übersteigen können.
Für Mobility-Teams ist die Aktualisierung eine Erinnerung, darauf zu achten, dass in jedem Arbeitsvertrag, der im ANEF-Portal hochgeladen wird, das Bruttogehalt und nicht das Nettogehalt angegeben ist; die Präfekturen nutzen bereits Artikel L.432-5 des CESEDA-Codes, um Erlaubnisse zu widerrufen, wenn das Nettogehalt nach Genehmigung unter die gesetzliche Mindestgrenze fällt. Visa-Anbieter berichten von einem Anstieg an „höflichen Korrekturen“ von Kunden, die eilig ihre Januar-Starttermine an die neue Regel anpassen.
Ausblick: Die niedrigere Schwelle dürfte Frankreichs Attraktivität steigern, während Paris sich auf den Nachklang der Olympischen Spiele 2026 und den Start der CDG Express-Bahnverbindung 2027 vorbereitet – beides Projekte, die frische ausländische Investitionen anziehen sollen. Arbeitgeber, die intra-EU-Talente suchen, könnten den vereinfachten und kostengünstigeren Weg als entscheidenden Vorteil für ihre Rekrutierungspläne im kommenden Jahr sehen.
Hintergrund: Die Talent-Erlaubnis wurde 2016 eingeführt, um hochqualifizierte Drittstaatsangehörige im Wettbewerb mit der deutschen EU Blue Card und dem niederländischen Programm für Hochqualifizierte anzuziehen. Bisher richtete sich das zu zahlende Gehalt jährlich nach dem französischen Mindestlohn (SMIC), was für Personalabteilungen eine sich ständig ändernde Compliance-Vorgabe bedeutete. Mit der Umstellung auf eine einheitliche landesweite Summe, basierend auf dem Durchschnittsverdienst, schafft die Regierung Planbarkeit und einen Schlagzeilensatz, der unter der deutschen Blue-Card-Grenze von 43.800 Euro liegt.
Praktische Auswirkungen: Multinationale Unternehmen können pro entsandtem Mitarbeiter rund 3.500 Euro Arbeitskosten im Jahr gegenüber den 2024er Gehaltspaketen einsparen. Vor Jahresende ausgestellte Stellenangebote, die den höheren Schwellenwert genannt haben, können ohne Neustart der 30-tägigen Frist der Arbeitsinspektion neu ausgestellt werden, sofern die Bruttosumme weiterhin den sektoralen Tarifvertrags-Mindestlöhnen entspricht. Gehaltsabrechnungsmanager müssen jedoch die branchenspezifischen Gehaltsskalen im Auge behalten, da diese den Talent-Mindestlohn übersteigen können.
Für Mobility-Teams ist die Aktualisierung eine Erinnerung, darauf zu achten, dass in jedem Arbeitsvertrag, der im ANEF-Portal hochgeladen wird, das Bruttogehalt und nicht das Nettogehalt angegeben ist; die Präfekturen nutzen bereits Artikel L.432-5 des CESEDA-Codes, um Erlaubnisse zu widerrufen, wenn das Nettogehalt nach Genehmigung unter die gesetzliche Mindestgrenze fällt. Visa-Anbieter berichten von einem Anstieg an „höflichen Korrekturen“ von Kunden, die eilig ihre Januar-Starttermine an die neue Regel anpassen.
Ausblick: Die niedrigere Schwelle dürfte Frankreichs Attraktivität steigern, während Paris sich auf den Nachklang der Olympischen Spiele 2026 und den Start der CDG Express-Bahnverbindung 2027 vorbereitet – beides Projekte, die frische ausländische Investitionen anziehen sollen. Arbeitgeber, die intra-EU-Talente suchen, könnten den vereinfachten und kostengünstigeren Weg als entscheidenden Vorteil für ihre Rekrutierungspläne im kommenden Jahr sehen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News