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Italien verlängert Aufenthaltsgenehmigungen mit „besonderem Schutz“ für Ukrainer bis März 2027

Jan. 3, 2026
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Italien verlängert Aufenthaltsgenehmigungen mit „besonderem Schutz“ für Ukrainer bis März 2027
Italien hat das Jahr 2026 mit einer wichtigen Entscheidung für rund 170.000 Ukrainer begonnen, die vor dem Krieg geflohen sind und sich derzeit mit einem vorübergehenden oder sogenannten „Sonderstatus“ im Land aufhalten. In einem Notdekret (Nr. 201/2025), das am Silvesterabend unterzeichnet und am 1. Januar im Amtsblatt veröffentlicht wurde, hat das Kabinett die Verlängerung dieser Aufenthaltserlaubnisse bis zum 4. März 2027 genehmigt. Damit werden die nationalen Regelungen an die EU-weite Entscheidung zum vorübergehenden Schutz 2025/1460 angepasst und eine drohende Auslaufphase im März 2026 vermieden, die sowohl Migranten als auch Arbeitgeber beunruhigt hatte.

Im Rahmen der Verlängerung können Inhaber der Aufenthaltstitel die Erneuerung bei ihrer örtlichen Questura beantragen; die Online-Terminvergabesysteme der Polizei sollen nach der Feiertagspause wieder öffnen und werden voraussichtlich schnell ausgebucht sein. Das Dekret stellt zudem staatliche Mittel bereit, um die obligatorische Versicherung und Sicherheitsschulungen für freiberufliche Journalisten zu finanzieren, die in die Ukraine zurückreisen – ein Zeichen für Roms umfassende Unterstützung Kiews. Wichtig ist auch, dass Ukrainer mit Sonderstatus weiterhin von den jährlichen Arbeitsvisakontingenten Italiens (decreto flussi) ausgenommen sind, sodass ihr Verbleib nicht zulasten anderer Nationalitäten geht, die um die 164.850 im Jahr 2026 verfügbaren Arbeitserlaubnisse konkurrieren.

Italien verlängert Aufenthaltsgenehmigungen mit „besonderem Schutz“ für Ukrainer bis März 2027


Für multinationale Arbeitgeber hat dies unmittelbare Folgen: Mitarbeiter, deren Dokumente in zwei Monaten ablaufen würden, können ohne Unterbrechung weiterbeschäftigt werden, was teure Kündigungs- und Wiedereinstellungszyklen vermeidet und die Kontinuität von Projekten sichert. Mobilitätsteams sollten dennoch die Fristen für die Verlängerung im Kalender vermerken, aktualisierte Arbeitsbescheinigungen vorbereiten und sicherstellen, dass die Mitarbeitenden Nachweise über angemessenen Wohnraum und Einkommen vorlegen – diese Unterlagen sind bei der Verlängerung weiterhin erforderlich. Unternehmen mit ukrainischen Entsandten aus anderen EU-Staaten sollten beachten, dass Italiens Regelungen nur für Personen gelten, die vor dem 24. Februar 2022 eingereist sind; spätere Ankünfte müssen die regulären Arbeits- oder Studienwege nutzen.

Rechtsberater sehen in der 15-monatigen Verlängerung ein klares politisches Signal zur Unterstützung der vertriebenen Ukrainer und erwarten ähnliche Verlängerungen in anderen EU-Ländern. Gleichzeitig verschafft die Maßnahme Zeit für eine langfristige Lösung auf europäischer Ebene, wo die Diskussionen über ein Nachfolge-Regelwerk zum vorübergehenden Schutz 2026 an Fahrt aufnehmen dürften. Bis dahin können Personalabteilungen aufatmen und ihre Ressourcen wieder auf die bevorstehenden decreto-flussi-Click-Days statt auf Notfallpläne konzentrieren.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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