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Tschechisches Innenministerium startet vollständig digitale Einwanderungsplattform

Jan. 7, 2026
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Tschechisches Innenministerium startet vollständig digitale Einwanderungsplattform
Die Tschechische Republik hat einen entscheidenden Schritt in Richtung papierlose Einwanderungsverwaltung gemacht. Mit Mitternacht am 1. Januar 2026 hat das Innenministerium die Kernmodule des neuen Ausländergesetzes aktiviert und damit einen durchgängigen elektronischen Workflow für alle wichtigen Aufenthalts- und Visakategorien geschaffen.

Ausländer können nun ein sicheres „Ausländer-Konto“ einrichten, das mit ihrer tschechischen elektronischen Identität (e-ID) verknüpft ist. Über dieses Konto können sie Anträge für Arbeitnehmerkarten, Blaue Karten, Familienzusammenführungsbewilligungen und langfristige Visa einreichen, Arbeitsverträge hochladen, Gebühren bezahlen und den Bearbeitungsstatus in Echtzeit verfolgen. Ein persönlicher Termin ist nur noch einmal erforderlich, um Fingerabdrücke und ein biometrisches Foto zu erfassen.

Tschechisches Innenministerium startet vollständig digitale Einwanderungsplattform


Für Mobility-Teams in Unternehmen bedeutet das Upgrade das Ende wochenlanger Unsicherheiten. Personalverantwortliche müssen nicht mehr auf Papierbescheide warten: Systembenachrichtigungen kommen sofort, und die integrierte Datenvalidierung hat laut Ministeriumsstatistiken bereits während eines Soft-Starts im Dezember die Ablehnungsrate von Dokumenten um 40 % gesenkt.

Die Reform fasst zudem mehr als 70 bisherige Einzeländerungen zusammen, die seit dem EU-Beitritt Tschechiens angefallen waren. Standardisierte Fristen (30 Tage für die Verlängerung von Arbeitnehmerkarten, 60 Tage für erstmalige Aufenthaltstitel) sind nun fest im Portal verankert und bieten Unternehmen verlässliche Zeitpläne.

Praktischer Tipp: Arbeitgeber sollten ihre Compliance-Beauftragten für den delegierten Zugriff registrieren, damit diese bevorstehende Ablaufdaten überwachen können. Das Ministerium wird die ersten automatisierten „Erinnerungen zur Verlängerung“ am 15. Januar versenden. Antragsteller, die 2025 einen Papierantrag gestellt haben, müssen ihre Akte bis zum 31. März online migrieren, sonst müssen sie den Prozess neu starten.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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