
Das US-Außenministerium hat am 6. Januar 2026 stillschweigend seine Mitteilung „Länder mit Visabürgschaften“ aktualisiert und sieben weitere Staaten – Bhutan, Botswana, Zentralafrikanische Republik, Guinea, Guinea-Bissau, Namibia und Turkmenistan – in das Pilotprogramm aufgenommen. Dieses verlangt von bestimmten B-1/B-2-Antragstellern die Hinterlegung erstattungsfähiger Barkautionen zwischen 5.000 und 15.000 US-Dollar. Damit steigt die Gesamtzahl der betroffenen Länder auf 39. (Quelle: travel.state.gov)
Das Pilotprogramm zur Visabürgschaft wurde im August 2025 eingeführt, um Kurzzeitbesucher abzuschrecken, die ihren Aufenthalt überschreiten. Konsularbeamte können die Bürgschaft nur anordnen, wenn der Antragsteller ansonsten visumsberechtigt ist. Die Zahlung der Bürgschaft garantiert jedoch keine Visumerteilung. Reisende müssen zudem über einen der drei festgelegten US-Flughäfen (BOS, JFK, IAD) einreisen. Die Bürgschaften werden automatisch aufgehoben und die Gelder zurückerstattet, sobald die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eine fristgerechte Ausreise registriert.
Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung berichtete die Washington Post über das rasante Wachstum des Programms und die ungewöhnliche Aufnahme einiger Länder mit niedrigen Überziehungsraten. Laut Bericht könnten die Vorauszahlungen jährlich 20 Millionen US-Dollar übersteigen, wenn 2.000 Reisende jeweils eine Bürgschaft von 10.000 US-Dollar hinterlegen. Wirtschaftsverbände warnen, dass die Regelung legitime Besucher abschrecken, internationale Treffen erschweren und den Aufwand für Compliance-Teams in Unternehmen erhöhen könnte. (Quelle: washingtonpost.com)
Für Manager globaler Mobilität besteht die unmittelbare Aufgabe darin, Mitarbeiter oder Kunden mit Pässen der neu gelisteten Länder zu identifizieren und Reisepläne entsprechend anzupassen. Hinweise sollten betonen, dass Bürgschaftszahlungen ausschließlich über Pay.gov nach Anweisung der Konsularbehörde erfolgen dürfen; Drittanbieter „Bürgschaftsdienste“ versuchen bereits, verunsicherte Reisende anzusprechen. Unternehmen müssen möglicherweise interne Abläufe zur Nachverfolgung von Bürgschaftsrückzahlungen und zur Sicherstellung der Einreise über die vorgeschriebenen Flughäfen etablieren.
Langfristig signalisiert die Ausweitung des Pilotprogramms eine verstärkte Hinwendung zu finanziellen Sicherheiten als Mittel zur Durchsetzung der Einreisebestimmungen. Verbessern sich die Überziehungsdaten, könnte das Heimatschutzministerium (DHS) eine dauerhafte Einführung oder Ausweitung auf weitere Visakategorien anstreben. Andererseits könnte die Bürgschaftspflicht bei zu hohem Aufwand oder politischer Sensibilität mit dem Ende des einjährigen Pilotprojekts im August 2026 wieder aufgehoben werden.
Das Pilotprogramm zur Visabürgschaft wurde im August 2025 eingeführt, um Kurzzeitbesucher abzuschrecken, die ihren Aufenthalt überschreiten. Konsularbeamte können die Bürgschaft nur anordnen, wenn der Antragsteller ansonsten visumsberechtigt ist. Die Zahlung der Bürgschaft garantiert jedoch keine Visumerteilung. Reisende müssen zudem über einen der drei festgelegten US-Flughäfen (BOS, JFK, IAD) einreisen. Die Bürgschaften werden automatisch aufgehoben und die Gelder zurückerstattet, sobald die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) eine fristgerechte Ausreise registriert.
Nur wenige Stunden nach der Veröffentlichung berichtete die Washington Post über das rasante Wachstum des Programms und die ungewöhnliche Aufnahme einiger Länder mit niedrigen Überziehungsraten. Laut Bericht könnten die Vorauszahlungen jährlich 20 Millionen US-Dollar übersteigen, wenn 2.000 Reisende jeweils eine Bürgschaft von 10.000 US-Dollar hinterlegen. Wirtschaftsverbände warnen, dass die Regelung legitime Besucher abschrecken, internationale Treffen erschweren und den Aufwand für Compliance-Teams in Unternehmen erhöhen könnte. (Quelle: washingtonpost.com)
Für Manager globaler Mobilität besteht die unmittelbare Aufgabe darin, Mitarbeiter oder Kunden mit Pässen der neu gelisteten Länder zu identifizieren und Reisepläne entsprechend anzupassen. Hinweise sollten betonen, dass Bürgschaftszahlungen ausschließlich über Pay.gov nach Anweisung der Konsularbehörde erfolgen dürfen; Drittanbieter „Bürgschaftsdienste“ versuchen bereits, verunsicherte Reisende anzusprechen. Unternehmen müssen möglicherweise interne Abläufe zur Nachverfolgung von Bürgschaftsrückzahlungen und zur Sicherstellung der Einreise über die vorgeschriebenen Flughäfen etablieren.
Langfristig signalisiert die Ausweitung des Pilotprogramms eine verstärkte Hinwendung zu finanziellen Sicherheiten als Mittel zur Durchsetzung der Einreisebestimmungen. Verbessern sich die Überziehungsdaten, könnte das Heimatschutzministerium (DHS) eine dauerhafte Einführung oder Ausweitung auf weitere Visakategorien anstreben. Andererseits könnte die Bürgschaftspflicht bei zu hohem Aufwand oder politischer Sensibilität mit dem Ende des einjährigen Pilotprojekts im August 2026 wieder aufgehoben werden.