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Neues Handelsgesetz verleiht Unternehmen mit Sitz in den VAE die „emiratische Unternehmensbürgerschaft“

Jan. 9, 2026
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Neues Handelsgesetz verleiht Unternehmen mit Sitz in den VAE die „emiratische Unternehmensbürgerschaft“
Die VAE haben ihr Handelsgesellschaftsgesetz geändert und führen den Begriff der „Unternehmensbürgerschaft“ ein, der jeder im Land gegründeten Gesellschaft – sei es auf dem Festland oder in einer Freihandelszone – automatisch die Staatsangehörigkeit der VAE verleiht. Behörden betonen, dass diese Maßnahme den Anteilseignern keine persönliche emiratische Staatsbürgerschaft verleiht, sondern der juristischen Person die Staatsangehörigkeit der VAE zuschreibt und damit die lokale Praxis an die gängige Behandlung von Unternehmen in den meisten Rechtsordnungen anpasst.

Warum das für globale Mobilität wichtig ist: Multinationale Unternehmen, die ihre regionalen Hauptsitze nach Dubai oder Abu Dhabi verlegen, profitieren von einer klareren Rechtsstellung bei der Vergabe von Regierungsaufträgen, dem Zugang zu Förderprogrammen für inländische Unternehmen und der Nutzung des wachsenden Netzes an umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (CEPAs) der VAE. Praktisch bedeutet das für Personal- und Steuerabteilungen eine reibungslosere Beglaubigung von Unternehmensdokumenten, während Mobility-Manager von schnelleren Bearbeitungszeiten bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für Mitarbeiter profitieren, da das Unternehmen nun als „lokal“ gilt.

Neues Handelsgesetz verleiht Unternehmen mit Sitz in den VAE die „emiratische Unternehmensbürgerschaft“


Das überarbeitete Gesetz – Bundesdekret-Gesetz Nr. 20 von 2025 – führt zudem mehrere Aktienklassen, vereinfachte M&A-Verfahren und flexible Regeln zur Verlegung des Firmensitzes zwischen den Emiraten ein, ohne dass die juristische Identität verloren geht. Experten sehen in diesen Reformen eine Stärkung der Attraktivität der VAE im harten Wettbewerb mit dem Regional Headquarters Programme Saudi-Arabiens und den Freihandelszonen-Anreizen Katars.

Rechtsberater empfehlen ausländischen Eigentümern, ihre Governance-Strukturen zu überprüfen, da das Gesetz die Pflichten der Geschäftsführer und den Schutz von Minderheitsaktionären klarer definiert. Unternehmen, die im DIFC oder ADGM tätig sind, sollten prüfen, ob sektorspezifische Vorschriften die bundesweiten Änderungen ergänzen oder überlagern.

Für Mobility-Experten ist die wichtigste Erkenntnis der Reputationsgewinn: Produkte und Dienstleistungen, die von einer in den VAE gegründeten Gesellschaft exportiert werden, können nun eindeutig mit „Made in the UAE“ gekennzeichnet werden, was den Marktzugang erleichtert und das Vertrauen der Kunden weltweit stärkt.
Quelle: The Times of India

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