
Das Vereinigte Königreich bestätigte am Wochenende, dass ab dem 25. Februar 2026 das neue elektronische Reisegenehmigungssystem (ETA) auch für Schweizer Staatsangehörige gilt. Ab diesem Datum müssen Schweizer, Franzosen, Deutsche und andere Reisende aus dem Europäischen Wirtschaftsraum – die bisher visafrei einreisen konnten – vor dem Boarding von Flügen, Fähren oder Eurostar-Verbindungen ins Vereinigte Königreich eine Online-ETA zum Preis von 16 Pfund beantragen. Die Genehmigung ist zwei Jahre lang gültig oder bis zum Ablauf des Reisepasses.
Fluggesellschaften und andere Beförderer riskieren Bußgelder, wenn sie Passagiere ohne gültige ETA transportieren, wodurch die Grenzkontrollen effektiv vorverlagert werden. Die Änderung bringt das Vereinigte Königreich in Einklang mit Systemen wie dem US-ESTA und Kanadas eTA und bereitet auf das EU-eigene ETIAS-System vor, das für Ende 2026 geplant ist. Das britische Innenministerium rechnet mit jährlichen Einnahmen von 269 Millionen Pfund aus den Gebühren, die für den Ausbau der Grenzsicherheitsinfrastruktur vorgesehen sind.
Für Schweizer Unternehmen ist der administrative Aufwand zwar spürbar, aber beherrschbar. Reiseabteilungen müssen die Gebühr von 16 Pfund in die Reisekosten einplanen und die Genehmigungsprozesse so anpassen, dass die ETAs mindestens 72 Stunden vor Abreise vorliegen. Vielflieger sollten die Erneuerung der ETA idealerweise mit der Passverlängerung synchronisieren, um Unterbrechungen während einer Dienstreise zu vermeiden. Mobility-Teams sollten Reisende zudem über die strengen Überziehungsstrafen informieren, die Bußgelder und künftige Einreiseverbote umfassen.
Einwanderungsberater warnen zudem vor Folgen für Doppelentsendungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich: Mitarbeitende, die häufig zwischen beiden Ländern pendeln – etwa in Banken oder der Pharmaindustrie – müssen die Gültigkeit der ETA und die Aufenthaltsdauer im UK genau im Blick behalten, um steuerliche Ansässigkeitsgrenzen nicht zu überschreiten. Globale HR-Systeme sollten daher die neue ETA-Nummer als Pflichtfeld integrieren.
Fluggesellschaften und andere Beförderer riskieren Bußgelder, wenn sie Passagiere ohne gültige ETA transportieren, wodurch die Grenzkontrollen effektiv vorverlagert werden. Die Änderung bringt das Vereinigte Königreich in Einklang mit Systemen wie dem US-ESTA und Kanadas eTA und bereitet auf das EU-eigene ETIAS-System vor, das für Ende 2026 geplant ist. Das britische Innenministerium rechnet mit jährlichen Einnahmen von 269 Millionen Pfund aus den Gebühren, die für den Ausbau der Grenzsicherheitsinfrastruktur vorgesehen sind.
Für Schweizer Unternehmen ist der administrative Aufwand zwar spürbar, aber beherrschbar. Reiseabteilungen müssen die Gebühr von 16 Pfund in die Reisekosten einplanen und die Genehmigungsprozesse so anpassen, dass die ETAs mindestens 72 Stunden vor Abreise vorliegen. Vielflieger sollten die Erneuerung der ETA idealerweise mit der Passverlängerung synchronisieren, um Unterbrechungen während einer Dienstreise zu vermeiden. Mobility-Teams sollten Reisende zudem über die strengen Überziehungsstrafen informieren, die Bußgelder und künftige Einreiseverbote umfassen.
Einwanderungsberater warnen zudem vor Folgen für Doppelentsendungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich: Mitarbeitende, die häufig zwischen beiden Ländern pendeln – etwa in Banken oder der Pharmaindustrie – müssen die Gültigkeit der ETA und die Aufenthaltsdauer im UK genau im Blick behalten, um steuerliche Ansässigkeitsgrenzen nicht zu überschreiten. Globale HR-Systeme sollten daher die neue ETA-Nummer als Pflichtfeld integrieren.
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