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Österreich hebt stillschweigend die Einkommensgrenze für Aufenthaltsgenehmigungen ohne Beschäftigung an

Jan. 13, 2026
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Österreich hebt stillschweigend die Einkommensgrenze für Aufenthaltsgenehmigungen ohne Beschäftigung an
Das österreichische Innenministerium hat die finanzielle Einkommensprüfung für Aufenthaltsbewilligungen ohne Erwerbstätigkeit verschärft – eine Einwanderungskategorie, die bei Rentnern, Remote-Arbeitern und sogenannten „Neo-Nomaden“ beliebt ist, die auf Auslandseinkommen angewiesen sind. Ein am 8. Januar an die Landesbehörden verschicktes und am 11. Januar veröffentlichtes Rundschreiben bestätigt, dass ab sofort Alleinstehende ein monatliches Nettoeinkommen von mindestens 1.273,99 € nachweisen müssen, statt bisher 1.222 € im Jahr 2025. Verheiratete Paare benötigen 2.009,85 €, während der Betrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind auf 196,57 € steigt.

Die Berechnung orientiert sich am jährlich indexierten Ausgleichszulagenrichtsatz, dem österreichischen Sozialhilfe-Referenzwert, und entspricht einer Erhöhung von etwa vier Prozent. Obwohl die Steigerung absolut gesehen moderat ist, liegt die Einkommensgrenze für Einzelpersonen nun über 15.000 € pro Jahr – was einkommensschwächere Pensionisten und Freiberufler, die mit den Vorjahreswerten kalkuliert hatten, ausschließen könnte.

Österreich hebt stillschweigend die Einkommensgrenze für Aufenthaltsgenehmigungen ohne Beschäftigung an


Wiener Migrationsanwälte warnen, dass bereits eingereichte, aber noch nicht bearbeitete Anträge nach den neuen Beträgen bewertet werden könnten, sofern die Behörde noch keine inhaltliche Prüfung begonnen hat. Sie raten ihren Mandanten, proaktiv ergänzende Kontoauszüge oder Pensionsnachweise einzureichen.

Für multinationale Arbeitgeber, die die Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit als Übergangslösung für Ehepartner von Schlüsselpersonal nutzen, könnte die Änderung höhere innerbetriebliche Unterstützungsleistungen erforderlich machen. Das Nichterfüllen des überarbeiteten Standards für den „gesicherten Lebensunterhalt“ ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe; Einsprüche können die Bearbeitungszeit um mehrere Monate verlängern.

Das Innenministerium hat keine öffentliche Pressemitteilung herausgegeben, was Kritik von Relocation-Firmen an mangelnder Transparenz nach sich zieht. Branchenverbände fordern eine offizielle Übergangsfrist, die bislang jedoch nicht angekündigt wurde.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News

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