
Globale Arbeitgeber mit Mitarbeitern in Österreich müssen ihre Vergütungspakete anpassen, nachdem die Regierung höhere Mindestgehaltsgrenzen für die wichtigsten Arbeitserlaubniswege veröffentlicht hat. Ab dem 1. Januar 2026 müssen Inhaber der Rot-Weiß-Rot-Karte mindestens 3.465 € brutto pro Monat verdienen, während Bewerber für die EU-Blaukarte ein Jahresgehalt von 55.678 € vorweisen müssen. Für Super-Key-Mitarbeiter und entsandte Arbeitnehmer gelten nun Ausnahmen ab 8.316 € pro Monat.
Da österreichische Gehälter in 14 Raten ausgezahlt werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass *jede* Monatszahlung nach Abzug der Steuern und Abgaben die Vorgaben erfüllt – eine jährliche Durchschnittsberechnung reicht nicht aus. Kollektivverträge in Branchen wie IT und Ingenieurwesen können sogar höhere Mindestgehälter vorsehen und damit die nationalen Mindestgrenzen übersteigen.
Bestehende Karteninhaber sind nicht verpflichtet, ihr Gehalt sofort anzuheben, doch jede Verlängerung, die 2026 beantragt wird, muss den neuen Vorgaben entsprechen. Auch Anträge, die Ende 2025 eingereicht werden, werden nach den neuen Schwellenwerten geprüft, was Arbeitgeber, die ihre Budgets auf den Vorjahreszahlen basieren, überraschen könnte. Verstöße können zu sofortigen Ablehnungen und Bußgeldern gemäß dem österreichischen Lohn- und Sozialdumpinggesetz führen.
Migrationsberater rechnen mit wachsendem Interesse an der Route für Mangelberufe, die für bestimmte Berufsgruppen niedrigere Gehaltsanforderungen vorsieht. Dennoch müssen Unternehmen offene Stellen mindestens zehn Tage vor Antragstellung beim Arbeitsmarktservice ausschreiben. Mobility-Teams werden dazu angehalten, Schattenabrechnungen zu überprüfen, Lebenshaltungskosten-Zuschläge anzupassen und Recruiter über die neuen Gehaltsgrenzen zu informieren.
Da österreichische Gehälter in 14 Raten ausgezahlt werden, müssen Unternehmen sicherstellen, dass *jede* Monatszahlung nach Abzug der Steuern und Abgaben die Vorgaben erfüllt – eine jährliche Durchschnittsberechnung reicht nicht aus. Kollektivverträge in Branchen wie IT und Ingenieurwesen können sogar höhere Mindestgehälter vorsehen und damit die nationalen Mindestgrenzen übersteigen.
Bestehende Karteninhaber sind nicht verpflichtet, ihr Gehalt sofort anzuheben, doch jede Verlängerung, die 2026 beantragt wird, muss den neuen Vorgaben entsprechen. Auch Anträge, die Ende 2025 eingereicht werden, werden nach den neuen Schwellenwerten geprüft, was Arbeitgeber, die ihre Budgets auf den Vorjahreszahlen basieren, überraschen könnte. Verstöße können zu sofortigen Ablehnungen und Bußgeldern gemäß dem österreichischen Lohn- und Sozialdumpinggesetz führen.
Migrationsberater rechnen mit wachsendem Interesse an der Route für Mangelberufe, die für bestimmte Berufsgruppen niedrigere Gehaltsanforderungen vorsieht. Dennoch müssen Unternehmen offene Stellen mindestens zehn Tage vor Antragstellung beim Arbeitsmarktservice ausschreiben. Mobility-Teams werden dazu angehalten, Schattenabrechnungen zu überprüfen, Lebenshaltungskosten-Zuschläge anzupassen und Recruiter über die neuen Gehaltsgrenzen zu informieren.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News