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Starker Anstieg der US-Visagebühren trifft Schweizer Reisende unter neuen „Eingeschränkte Länder“-Regeln

Jan. 15, 2026
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Starker Anstieg der US-Visagebühren trifft Schweizer Reisende unter neuen „Eingeschränkte Länder“-Regeln
Ab dem 1. Januar 2026 verlieren Schweizer Staatsbürger, die Länder wie Iran, Syrien oder Nordkorea besucht haben – oder die eine doppelte Staatsbürgerschaft mit diesen Ländern besitzen – die Berechtigung für die beliebte ESTA-Reisegenehmigung. Stattdessen müssen sie ein reguläres B-1/B-2-Visum beantragen. Diese Änderung basiert auf Anpassungen des U.S. Visa Waiver Program Improvement and Terrorist Travel Prevention Act und wurde am 14. Januar vom Branchenportal Travel and Tour World erläutert. (travelandtourworld.com)

Im neuen System steigt die ESTA-Gebühr von 21 auf 64 US-Dollar, doch die eigentliche Belastung trifft Reisende, die nun den traditionellen Visumsweg gehen müssen: Konsular- und Bearbeitungsgebühren summieren sich auf 472 US-Dollar pro Antragsteller. Schweizer Banken, Pharmaunternehmen und Uhrenhersteller, die regelmäßig Mitarbeiter zu US-Handelsmessen entsenden, sehen sich mit höheren Compliance-Kosten und längeren Vorlaufzeiten konfrontiert – Botschaftstermine in Bern und Genf sind bereits sechs Wochen im Voraus ausgebucht.

Starker Anstieg der US-Visagebühren trifft Schweizer Reisende unter neuen „Eingeschränkte Länder“-Regeln


Einwanderungsberater warnen, dass die Kriterien weiter gefasst sind als viele annehmen. Schon ein kurzer Transit in Havanna seit Januar 2021 oder unterstützende Social-Media-Beiträge, die durch KI-Überprüfungen erkannt werden, können die ESTA-Berechtigung entziehen. Mobility-Manager werden daher dringend gebeten, die Reisehistorien und Social-Media-Profile der Mitarbeitenden vor der Bestätigung von US-Terminen zu prüfen.

Das Fehlen des richtigen Visums hat ernste Folgen: Reisende, denen die Beförderung durch Fluggesellschaften verweigert wird, werden im US Advance Passenger Information System erfasst, was zukünftige Einreisen erschwert. Unternehmen sollten ihre Reisegenehmigungsprozesse aktualisieren, um bereits bei der Reiseanfrage einen Nachweis des Visastatus zu verlangen, und pro Reisendem zusätzlich 450 bis 500 CHF für Gebühren, Kurierkosten und mögliche Umbuchungen einplanen.

Schweizer Reiseveranstalter prognostizieren, dass preissensible Freizeitreisende vermehrt nach Kanada oder asiatische Ziele mit weniger strengen Einreisebestimmungen ausweichen könnten. Die US-Botschaft in Bern kündigt an, ab Februar auch samstags Termine anzubieten, empfiehlt jedoch, den Visumantrag mindestens acht Wochen vor Abreise einzureichen.
Quelle: Travel and Tour World

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