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Schweiz bestätigt uneingeschränkte Freizügigkeitsrechte für kroatische Arbeitnehmer

Jan. 15, 2026
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Schweiz bestätigt uneingeschränkte Freizügigkeitsrechte für kroatische Arbeitnehmer
Der Schweizer Bundesrat hat nach Auswertung der Aufenthaltsbewilligungsstatistiken für das gesamte Kalenderjahr 2025 offiziell beschlossen, die „Schutzklausel“ für kroatische Staatsangehörige im Jahr 2026 nicht anzuwenden. Regierungsdaten zeigen, dass im vergangenen Jahr lediglich 1.701 B-Aufenthaltsbewilligungen und 792 Kurzaufenthaltsbewilligungen L an Kroaten vergeben wurden – deutlich unter den Schwellenwerten (2.004 B und 1.116 L), die eine Wiedereinführung von Kontingenten ausgelöst hätten. Damit genießen kroatische Staatsbürger nun uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, wie andere EU- und EFTA-Bürger auch.

Dieser Beschluss beendet eine zehnjährige Übergangsphase, die mit dem Beitritt Kroatiens zum Personenfreizügigkeitsabkommen (PFZ) im Jahr 2017 begann. Während dieser Zeit behielt Bern das Recht, bei stark ansteigenden Migrationszahlen Höchstzahlen festzulegen. Im November 2025 hatte der Bundesrat gewarnt, die Schutzklausel für 2026 anzuwenden, falls die Limits überschritten würden, was viele Personalabteilungen veranlasste, ihre Einstellungspläne zu beschleunigen. Die Mitteilung vom Mittwoch beseitigt diese Unsicherheit und schafft rechtliche Klarheit für Arbeitgeber bei der Personalplanung 2026. (zivi.admin.ch)

Schweiz bestätigt uneingeschränkte Freizügigkeitsrechte für kroatische Arbeitnehmer


Für multinationale Unternehmen mit Shared-Service-Centern in Zürich und Basel bedeutet die Entscheidung, dass kroatische Kandidaten nun ohne administrativen Aufwand bezüglich Kontingentüberwachung oder Notfallplanung versetzt oder lokal eingestellt werden können. Branchen, die bereits stark auf kroatisches Fachpersonal setzen – Bauwesen, Gesundheitswesen und Einzelhandel – erwarten eine reibungslosere Einarbeitung und weniger überraschende Ablehnungen im Jahresverlauf. Mobility-Manager sollten weiterhin einige Wochen für die kantonale Bearbeitung individueller Arbeitsbewilligungen einplanen, Kapazitätsgrenzen stellen jedoch kein Hindernis mehr dar.

Die kroatische Botschaft in Bern begrüßte die Entscheidung und wies darauf hin, dass die Rücküberweisungen der Schweizer Diaspora im vergangenen Jahr über 380 Millionen CHF betrugen. Auch Brüssel lobte die Schweiz für die Einhaltung des Geistes des PFZ trotz innenpolitischer Herausforderungen. Blickt man voraus, so läuft die einseitige Schutzklausel am 31. Dezember 2026 vollständig aus, weitere Kontingentüberprüfungen sind nicht vorgesehen.

Praktischer Tipp: Arbeitgeber können kroatische Pässe nun wie andere EU-Dokumente behandeln, wenn sie innerbetriebliche Versetzungen oder Neueinstellungen vornehmen, müssen aber weiterhin die Mitarbeitenden vor Arbeitsbeginn online über das Standardmeldeverfahren registrieren.
Quelle: Federal Council press release

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