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Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 unverändert und sichert damit Planungssicherheit bei der Personalbeschaffung.

Jan. 12, 2026
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Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 unverändert und sichert damit Planungssicherheit bei der Personalbeschaffung.
Der Schweizer Bundesrat hat bestätigt, dass die Kontingente für Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige, EU/EFTA-Dienstleistungserbringer mit Einsätzen über 120 Tagen sowie britische Staatsbürger nach dem Brexit im Jahr 2026 auf dem Niveau von 2025 bleiben. Die am 11. Januar 2026 veröffentlichte Entscheidung, die in die revidierte Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) aufgenommen wurde, sieht folgende jährliche Quoten vor: 4.500 Aufenthaltsbewilligungen Kategorie B und 4.000 Kurzaufenthaltsbewilligungen Kategorie L für Spezialisten aus Drittstaaten; 3.000 L-Bewilligungen und 500 B-Bewilligungen für EU/EFTA-Dienstleistungserbringer; sowie 1.400 L-Bewilligungen und 2.100 B-Bewilligungen für britische Staatsangehörige.

Mit diesem Schritt setzt die Regierung auf Stabilität und signalisiert Arbeitgebern planbare Zugänge zu knappem Fachpersonal, während das Parlament über umfassendere Arbeitsmarktreformen debattiert. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) berichtete, dass 2025 93 % der Drittstaaten-Kontingente ausgeschöpft wurden, wobei insbesondere die Life-Science-Zentren in Basel und der Genferseeregion stark auf das System angewiesen sind. Personalabteilungen sollten dennoch früh im Jahr Anträge stellen, da die kantonalen Behörden die Bewilligungen nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben.

Der Bundesrat belässt die Kontingente für Arbeitsbewilligungen 2026 unverändert und sichert damit Planungssicherheit bei der Personalbeschaffung.


Rechtsexperten weisen darauf hin, dass nicht genutzte Kontingente aus 2025 nicht ins Folgejahr übertragen werden und dass Intra-Unternehmensentsendungen weiterhin Gehalts- und Wohnstandards erfüllen müssen. Unternehmen wird empfohlen, ihre Gehaltsstrukturen anhand der neuen Lebenshaltungskostenindizes 2026 zu überprüfen, um Ablehnungen zu vermeiden.

Der Bundesrat wird die Kontingente im Herbst 2026 erneut prüfen, wobei eine Anpassung von makroökonomischen Indikatoren und dem Fortschritt der explorativen Gespräche mit der EU über einen neuen institutionellen Rahmen abhängen dürfte.
Quelle: Mondaq

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