
Ab sofort dürfen Passagiere von SWISS und der Freizeittochter Edelweiss nur noch zwei Powerbanks mit an Bord nehmen. Beide müssen im Handgepäck bleiben und dürfen während des Fluges nicht zum Aufladen verwendet werden. Die Airlines, Teil der Lufthansa Group, veröffentlichten diese neue Regel am 17. Januar nach zwei Rauchvorfällen, die im Winter auf Kurzstreckenflügen mit Lithium-Ionen-Akkus in Verbindung standen.
Powerbanks bis zu 100 Wh sind weiterhin ohne Genehmigung erlaubt; Geräte zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen nun eine schriftliche Zustimmung der Airline, größere Akkus sind verboten. Das Kabinenpersonal wurde angewiesen, die Geräte beim Boarding visuell zu kontrollieren, und das Gate-Personal wird die „Zwei-Packs“-Regel durchsetzen.
Mit dieser Änderung orientiert sich SWISS an Airlines wie Qatar Airways, Cathay Pacific und Qantas, die bereits eine Obergrenze für persönliche Akkupacks festgelegt haben. Mobilitätsmanager sollten Vielflieger, die auf mehrere Hochkapazitäts-Powerbanks für Langstreckenflüge angewiesen sind, informieren und sicherstellen, dass die Firmenreiserichtlinien entsprechend angepasst werden. Reisende mit Ersatz-Laptop-Akkus sollten die Wattstundenangaben prüfen, um eine Beschlagnahmung zu vermeiden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert, dass das Gerät zurückbleibt oder im Extremfall das Boarding verweigert wird. Reisende mit Umstieg in Zürich sollten beachten, dass Powerbanks im aufgegebenen Gepäck von der Sicherheitskontrolle entfernt und vernichtet werden.
Powerbanks bis zu 100 Wh sind weiterhin ohne Genehmigung erlaubt; Geräte zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen nun eine schriftliche Zustimmung der Airline, größere Akkus sind verboten. Das Kabinenpersonal wurde angewiesen, die Geräte beim Boarding visuell zu kontrollieren, und das Gate-Personal wird die „Zwei-Packs“-Regel durchsetzen.
Mit dieser Änderung orientiert sich SWISS an Airlines wie Qatar Airways, Cathay Pacific und Qantas, die bereits eine Obergrenze für persönliche Akkupacks festgelegt haben. Mobilitätsmanager sollten Vielflieger, die auf mehrere Hochkapazitäts-Powerbanks für Langstreckenflüge angewiesen sind, informieren und sicherstellen, dass die Firmenreiserichtlinien entsprechend angepasst werden. Reisende mit Ersatz-Laptop-Akkus sollten die Wattstundenangaben prüfen, um eine Beschlagnahmung zu vermeiden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, riskiert, dass das Gerät zurückbleibt oder im Extremfall das Boarding verweigert wird. Reisende mit Umstieg in Zürich sollten beachten, dass Powerbanks im aufgegebenen Gepäck von der Sicherheitskontrolle entfernt und vernichtet werden.
Quelle: march24.ch
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