
Der Bundesrat hat am 14. Januar sein endgültiges Verhandlungsmandat für ein rechtsverbindliches Handelsabkommen mit den USA verabschiedet und damit den im November vereinbarten unverbindlichen Rahmen aufgewertet. Während die Schlagzeilen vor allem auf Zollsenkungen fokussieren – Washington hat die zusätzlichen Abgaben auf Schweizer Waren bereits von 39 % auf 15 % reduziert – weist das Mandat die Verhandlungsführer auch an, eine Nebenvereinbarung zur Erleichterung von Geschäftsreisenden zu prüfen, wie aus Kreisen der parlamentarischen Aussenpolitischen Kommissionen verlautet. (reuters.com)
Schweizer Unternehmen kritisieren seit langem, dass im 2006 geschaffenen Schweizer-US-Handels- und Investitionskooperationsforum ein Kapitel zu Investitionen oder Mobilität fehlt, wodurch Führungskräfte auf die standardmäßigen B-1-Visa angewiesen sind, die für After-Sales-Techniker und Projektleiter oft zu restriktiv sind. Das neue Mandat erlaubt ausdrücklich Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie eine 90-tägige Kurzzeitarbeitserlaubnis, ähnlich dem Schweizer-UK-Dienstleistungsmobilitätsabkommen.
Für globale Mobilitätsteams signalisiert diese Entwicklung mittelfristig Erleichterungen: einfachere Visaerteilung, reduzierte Apostille-Anforderungen und schnellere US-Sozialversicherungsabkommen für entsandte Mitarbeitende stehen zur Debatte. Allerdings warnen Insider, dass die USA im Gegenzug Zugeständnisse beim Agrar-Marktzugang und bei der Datenschutz-Adequanz verlangen könnten, was die Verhandlungen über den Wahlzyklus 2027 hinaus verlängern könnte.
Die Kantone bestehen darauf, bei einer Ausweitung der Gespräche auf sensible Arbeitsmarktfragen konsultiert und nicht nur informiert zu werden. Diese politische Absicherung verringert das Risiko eines Referendums wie 2021 (ähnlich dem EU-Schweizer Rahmenabkommen), könnte aber den Umfang von Mobilitätsregelungen einschränken.
Konkrete nächste Schritte: Multinationale Arbeitgeber sollten die Stakeholder-Konsultationen aufmerksam verfolgen und Positionspapiere zu prioritären Mobilitätsproblemen (z. B. Beschränkungen bei innerbetrieblichen Versetzungen, Anerkennung von eidgenössischen Berufsabschlüssen) vorbereiten. Unternehmen mit starkem transatlantischem Mitarbeitendenverkehr könnten zudem den Arbeitsgruppen der Handelskammern beitreten, um Einfluss auf den finalen Anhang zu nehmen.
Schweizer Unternehmen kritisieren seit langem, dass im 2006 geschaffenen Schweizer-US-Handels- und Investitionskooperationsforum ein Kapitel zu Investitionen oder Mobilität fehlt, wodurch Führungskräfte auf die standardmäßigen B-1-Visa angewiesen sind, die für After-Sales-Techniker und Projektleiter oft zu restriktiv sind. Das neue Mandat erlaubt ausdrücklich Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie eine 90-tägige Kurzzeitarbeitserlaubnis, ähnlich dem Schweizer-UK-Dienstleistungsmobilitätsabkommen.
Für globale Mobilitätsteams signalisiert diese Entwicklung mittelfristig Erleichterungen: einfachere Visaerteilung, reduzierte Apostille-Anforderungen und schnellere US-Sozialversicherungsabkommen für entsandte Mitarbeitende stehen zur Debatte. Allerdings warnen Insider, dass die USA im Gegenzug Zugeständnisse beim Agrar-Marktzugang und bei der Datenschutz-Adequanz verlangen könnten, was die Verhandlungen über den Wahlzyklus 2027 hinaus verlängern könnte.
Die Kantone bestehen darauf, bei einer Ausweitung der Gespräche auf sensible Arbeitsmarktfragen konsultiert und nicht nur informiert zu werden. Diese politische Absicherung verringert das Risiko eines Referendums wie 2021 (ähnlich dem EU-Schweizer Rahmenabkommen), könnte aber den Umfang von Mobilitätsregelungen einschränken.
Konkrete nächste Schritte: Multinationale Arbeitgeber sollten die Stakeholder-Konsultationen aufmerksam verfolgen und Positionspapiere zu prioritären Mobilitätsproblemen (z. B. Beschränkungen bei innerbetrieblichen Versetzungen, Anerkennung von eidgenössischen Berufsabschlüssen) vorbereiten. Unternehmen mit starkem transatlantischem Mitarbeitendenverkehr könnten zudem den Arbeitsgruppen der Handelskammern beitreten, um Einfluss auf den finalen Anhang zu nehmen.
Quelle: Reuters