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Aena legt Einspruch gegen 10-Millionen-Euro-Datenschutzstrafe wegen biometrischer Passagierkontrolle an Flughäfen ein

Jan. 19, 2026
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Aena legt Einspruch gegen 10-Millionen-Euro-Datenschutzstrafe wegen biometrischer Passagierkontrolle an Flughäfen ein
Der spanische Flughafenbetreiber Aena will die spanische Datenschutzbehörde (AEPD) vor Gericht bringen, nachdem diese eine Geldstrafe von 10.043.002 Euro verhängt hat. Grund dafür ist der angebliche Einsatz von Gesichtserkennungs-Gates ohne eine konforme Datenschutz-Folgenabschätzung (DPIA). Die Strafe, die am 18. Januar 2026 veröffentlicht wurde, verpflichtet Aena zudem, die biometrische Verarbeitung auszusetzen, bis die Mängel behoben sind.

Aena betont, dass die Gesichtsdaten der Passagiere verschlüsselt, auf dem Gerät gespeichert und nach dem Boarding gelöscht werden. Das Unternehmen argumentiert, dass die DPIA den EU-Richtlinien entspricht. Man wirft der AEPD vor, sich auf formale Mängel zu konzentrieren, ohne dass es zu einem konkreten Datenschutzverstoß gekommen sei – seit Beginn der Tests 2023 an den Flughäfen Madrid-Barajas, Barcelona-El Prat, Palma de Mallorca und Menorca wurde kein Datenleck gemeldet.

Aena legt Einspruch gegen 10-Millionen-Euro-Datenschutzstrafe wegen biometrischer Passagierkontrolle an Flughäfen ein


Der Rechtsstreit hat unmittelbare Auswirkungen auf den Betrieb. Am Flughafen Barajas wird die Gesichtserkennung derzeit für 32 tägliche Abflüge von Iberia und Air Europa genutzt; diese E-Gates werden nun wieder auf manuelle Dokumentenkontrollen umgestellt, was in der morgendlichen Hauptverkehrszeit pro Passagier fünf bis sieben Minuten Verzögerung bedeuten kann. Fluggesellschaften raten Premium-Kunden, früher anzureisen, während Bodenabfertiger Personal umverteilen müssen.

Aus Sicht der Verkehrspolitik zeigt der Fall die komplexen Compliance-Hürden bei biometrischen Lösungen, die viele Unternehmen zur Optimierung der Passagierströme nach Einführung des EES einsetzen wollen. Reiseverantwortliche sollten die Berufung verfolgen, die DPIAs der Anbieter überprüfen und sicherstellen, dass Einwilligungsformulare den GDPR-Anforderungen entsprechen. Experten für Datenschutzrecht warnen, dass ein bestätigtes Urteil europaweit als Präzedenzfall dienen könnte, der andere Flughafenbetreiber zwingt, ähnliche Projekte auszusetzen oder neu zu prüfen.

Aena hat 30 Tage Zeit, um Berufung bei der spanischen Audiencia Nacional einzulegen. Beobachter rechnen mit einem langwierigen Rechtsstreit, der bis ins Jahr 2027 andauern könnte und mit dem vollständigen Rollout von ETIAS zusammenfällt.
Quelle: Spain in English

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