
EU-Beamte haben stillschweigend bestätigt, dass das European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) nun erst im letzten Quartal 2026 in eine sechsmonatige „Soft-Launch“-Phase startet, statt wie ursprünglich geplant Mitte 2025. Die Verschiebung hängt mit Verzögerungen bei der Einführung des begleitenden Entry/Exit-Systems (EES) zusammen, das Spanien seit Oktober 2025 an den Flughäfen Madrid-Barajas und Málaga-Costa del Sol testet. AENA, der staatliche Flughafenbetreiber, begrüßt die zusätzliche Zeit, da so Tausende von Frontline-Mitarbeitern ihre Schulung an biometrischen Kiosken abschließen können, bevor eine zweite Kontrollstufe eingeführt wird.
Für Manager der Unternehmensmobilität bedeutet die Verschiebung eine kurzfristige Entlastung. Nicht-EU-Entsandte aus visafreien Ländern wie Großbritannien, den USA, Kanada und Australien können Spanien weiterhin mit nur einem Reisepass bereisen – unter Einhaltung der Schengen-90/180-Tage-Regel – und das mindestens ein weiteres Jahr lang. Fluggesellschaften rüsten jedoch bereits ihre Abflugkontrollsysteme auf, um ETIAS-Genehmigungen ab April 2027, dem derzeit geplanten Starttermin der Pflicht, überprüfen zu können. Spanische Airlines warnen, dass jede Kontrolle den Boarding-Prozess um 15 bis 30 Sekunden verlängern könnte, falls die Datenübertragung nicht vollständig automatisiert ist.
Die Verzögerung verschafft auch Spaniens Häfen und Landgrenzen mehr Zeit. Die Hafenbehörde von Algeciras investiert 14 Millionen Euro in ein zweistufiges Projekt zur Installation von Selbstbedienungskiosken, ABC-E-Gates, Tablets und Überwachungskameras an den Fährterminals nach Marokko, doch die Personalrekrutierung hinkt hinterher. Ebenso plant Madrid-Barajas, die Anzahl der biometrischen Kioske von 90 auf 180 zu verdoppeln, bevor die erste Osterreisewelle nach dem ETIAS-Start einsetzt. Die spanische Guardia Civil bezeichnet die zusätzlichen Monate als „kritisch“, um Datenbanken auf Belastbarkeit zu testen und sicherzustellen, dass visafreie Reisende nicht fälschlicherweise das Boarding verweigert wird.
Praktischer Tipp: Unternehmen sollten Reisepassdaten in den Profilen der Reisenden exakt so erfassen, wie sie in der maschinenlesbaren Zone stehen, da Abweichungen zu ETIAS-Fehlern führen. HR-Teams sollten zudem die Entsandten identifizieren, die auf kurzfristige Geschäftsreisen angewiesen sind – die Gruppe, die am ehesten von der ETIAS-Pflicht überrascht wird. Da die EU die ETIAS-Gebühr voraussichtlich von 7 auf 20 Euro anheben wird, sollte das Reisebudget für 2027 diese Kosten berücksichtigen. Wichtig: ETIAS ist keine Arbeitserlaubnis. Mitarbeiter, die für mehr als „gelegentliche“ Tätigkeiten nach Spanien entsandt werden, benötigen weiterhin eine NIE-Nummer und, falls sie vor Ort angestellt sind, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem spanischen Start-up-Gesetz oder dem Programm für Hochqualifizierte.
Für Manager der Unternehmensmobilität bedeutet die Verschiebung eine kurzfristige Entlastung. Nicht-EU-Entsandte aus visafreien Ländern wie Großbritannien, den USA, Kanada und Australien können Spanien weiterhin mit nur einem Reisepass bereisen – unter Einhaltung der Schengen-90/180-Tage-Regel – und das mindestens ein weiteres Jahr lang. Fluggesellschaften rüsten jedoch bereits ihre Abflugkontrollsysteme auf, um ETIAS-Genehmigungen ab April 2027, dem derzeit geplanten Starttermin der Pflicht, überprüfen zu können. Spanische Airlines warnen, dass jede Kontrolle den Boarding-Prozess um 15 bis 30 Sekunden verlängern könnte, falls die Datenübertragung nicht vollständig automatisiert ist.
Die Verzögerung verschafft auch Spaniens Häfen und Landgrenzen mehr Zeit. Die Hafenbehörde von Algeciras investiert 14 Millionen Euro in ein zweistufiges Projekt zur Installation von Selbstbedienungskiosken, ABC-E-Gates, Tablets und Überwachungskameras an den Fährterminals nach Marokko, doch die Personalrekrutierung hinkt hinterher. Ebenso plant Madrid-Barajas, die Anzahl der biometrischen Kioske von 90 auf 180 zu verdoppeln, bevor die erste Osterreisewelle nach dem ETIAS-Start einsetzt. Die spanische Guardia Civil bezeichnet die zusätzlichen Monate als „kritisch“, um Datenbanken auf Belastbarkeit zu testen und sicherzustellen, dass visafreie Reisende nicht fälschlicherweise das Boarding verweigert wird.
Praktischer Tipp: Unternehmen sollten Reisepassdaten in den Profilen der Reisenden exakt so erfassen, wie sie in der maschinenlesbaren Zone stehen, da Abweichungen zu ETIAS-Fehlern führen. HR-Teams sollten zudem die Entsandten identifizieren, die auf kurzfristige Geschäftsreisen angewiesen sind – die Gruppe, die am ehesten von der ETIAS-Pflicht überrascht wird. Da die EU die ETIAS-Gebühr voraussichtlich von 7 auf 20 Euro anheben wird, sollte das Reisebudget für 2027 diese Kosten berücksichtigen. Wichtig: ETIAS ist keine Arbeitserlaubnis. Mitarbeiter, die für mehr als „gelegentliche“ Tätigkeiten nach Spanien entsandt werden, benötigen weiterhin eine NIE-Nummer und, falls sie vor Ort angestellt sind, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß dem spanischen Start-up-Gesetz oder dem Programm für Hochqualifizierte.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News