
Die Schweiz verschärft ihre Maßnahmen zur Wiedereinführung von Visapflichten für Staatsangehörige aus Drittstaaten. In einer Erklärung vom 23. Januar 2026 bestätigte der Bundesrat, dass er die überarbeitete EU-Verordnung zur Aussetzung der Visafreiheit übernehmen wird, womit Bern die im November letzten Jahres von Brüssel beschlossenen Änderungen umsetzt.
Nach den neuen Regeln kann die Schweiz – wie jeder Schengen-Staat – die Europäische Kommission bitten, die visafreie Einreise aus einem Land auszusetzen, wenn die Zahl der irregulären Einreisen oder abgewiesenen Einreisen um 30 Prozent (bisher 50 Prozent) steigt oder wenn die Asylanträge zunehmen, während die Anerkennungsquote unter 20 Prozent bleibt (bisher 3 Prozent). Weitere Auslöser sind nun auch Bedrohungen der öffentlichen Ordnung durch die „Instrumentalisierung“ von Migranten, gravierende Rückschritte bei den Menschenrechten oder eine Verschlechterung der Zusammenarbeit bei der Rücknahme von Überziehern.
In Notfällen kann die Kommission die Visapflicht für bis zu zwölf Monate über ein beschleunigtes Verfahren schengenweit wieder einführen. Die Schweiz wird die Maßnahmen in ihrer Verordnung über die Einreise und die Erteilung von Visa (OEV) umsetzen, mit Rechtswirkung ab dem 17. Januar 2026.
Für Firmenreisende und Einsatzplaner ist die unmittelbare Auswirkung begrenzt – aktuell verliert kein Land die visafreie Einreise – doch die niedrigeren Schwellenwerte bedeuten, dass Ausnahmen schneller ausgesetzt werden können, wenn sich Migrationsmuster ändern. Personalabteilungen sollten daher Notfallpläne für Mitarbeitende entwickeln, die auf Visafreiheit bei der Einreise in die Schweiz oder andere Schengen-Staaten angewiesen sind.
Die Entscheidung unterstreicht das Engagement der Schweiz für eine harmonisierte Grenzpolitik, obwohl sie kein EU-Mitglied ist. Gleichzeitig signalisiert sie einen sicherheitsorientierteren Ansatz in der Mobilitätspolitik im Vorfeld der Einführung des Schengen-Ein- und Ausreisesystems sowie des ETIAS-Autorisierungssystems Ende 2026.
Nach den neuen Regeln kann die Schweiz – wie jeder Schengen-Staat – die Europäische Kommission bitten, die visafreie Einreise aus einem Land auszusetzen, wenn die Zahl der irregulären Einreisen oder abgewiesenen Einreisen um 30 Prozent (bisher 50 Prozent) steigt oder wenn die Asylanträge zunehmen, während die Anerkennungsquote unter 20 Prozent bleibt (bisher 3 Prozent). Weitere Auslöser sind nun auch Bedrohungen der öffentlichen Ordnung durch die „Instrumentalisierung“ von Migranten, gravierende Rückschritte bei den Menschenrechten oder eine Verschlechterung der Zusammenarbeit bei der Rücknahme von Überziehern.
In Notfällen kann die Kommission die Visapflicht für bis zu zwölf Monate über ein beschleunigtes Verfahren schengenweit wieder einführen. Die Schweiz wird die Maßnahmen in ihrer Verordnung über die Einreise und die Erteilung von Visa (OEV) umsetzen, mit Rechtswirkung ab dem 17. Januar 2026.
Für Firmenreisende und Einsatzplaner ist die unmittelbare Auswirkung begrenzt – aktuell verliert kein Land die visafreie Einreise – doch die niedrigeren Schwellenwerte bedeuten, dass Ausnahmen schneller ausgesetzt werden können, wenn sich Migrationsmuster ändern. Personalabteilungen sollten daher Notfallpläne für Mitarbeitende entwickeln, die auf Visafreiheit bei der Einreise in die Schweiz oder andere Schengen-Staaten angewiesen sind.
Die Entscheidung unterstreicht das Engagement der Schweiz für eine harmonisierte Grenzpolitik, obwohl sie kein EU-Mitglied ist. Gleichzeitig signalisiert sie einen sicherheitsorientierteren Ansatz in der Mobilitätspolitik im Vorfeld der Einführung des Schengen-Ein- und Ausreisesystems sowie des ETIAS-Autorisierungssystems Ende 2026.
Quelle: NerdHerd